Ende Mai vergangenen Jahres meldete die Polizei einen Unfall, bei dem zwei Radfahrer verletzt wurden. Die 58-jährige Unfallverursacherin musste sich nun vor Gericht verantworten. Es handle sich um einen „Fahrlässigkeitsvorwurf am untersten Rand”, verdeutlichte der Staatsanwalt. Die Folgen für den Geschädigten sind allerdings massiv.