Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Innenstadt-Verbot: Stadt verbannt Party-Schläger aus der City

Für die Polizei gelten zwei Orte in Augsburg als die Zentren der Partyszene: Die Innenstadt und der Riedinger Park. Nachts werden dort regelmäßig Einsätze von Polizei oder Rettungsdiensten nötig, um für die Feiernden eine friedliche und sichere Atmosphäre zu schaffen. Dass ein Beamter auch einmal leichter verletzt wird, wenn er zum Beispiel eine Schlägerei auflösen will, „das gehört auch irgendwie zum Beruf dazu”, meint Robert Kühnel, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Augsburg Mitte.
Sorgen macht dem Präsidium inzwischen allerdings etwas anderes: Immer wieder kommt es im Nachtleben zu direkten Angriffen auf Polizisten oder sogar Sanitäter, die schwerere Verletzungen zur Folge haben. Auf solche Aggressionen soll die Stadt nun mit Betretungsverboten reagieren können.
Das bedeutet: Gelistete Personen dürfen die Innenstadt und den Riedinger Parks freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr betreten, und das für eine maximale Geltungsdauer von einem Jahr.

Solche Betretungsverbote gibt es in Augsburg bereits seit 2017 für Täter, die wiederholt im Nachtleben oder in der Drogenszene auffällig werden. Man habe die Maßnahme damals eingeführt, ohne die Öffentlichkeit zu informieren, erklärte jetzt Ordnungsreferent Dirk Wurm. Man habe erst einmal abwarten wollen, ob die Verbote sich auch bewähren. „Uns ist klar, dass die Betretungsverbote einen starken Eingriff in die Rechte des Einzelnen darstellen”, sagte Wurm. Sie sind darum an einige Bedingungen geknüpft und werden auch nur in Einzelfällen ausgesprochen: zwölf Mal in den vergangenen zwei Jahren.
Genutzt werden sie im Nachtleben für Personen, die in der Innenstadt oder im Bereich des Riedinger Parks aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum wiederholt schwere Straftaten begehen. Meistens handle es sich um Täter, die den Beamten bereits bekannt sind. Als Beispiel nannte Kühnel einen Fall, in dem ein Mann mit seiner Freundin Zutritt zu einem Club wollte. Als es zu Problemen mit dem Türsteher kam, habe er zunächst seine Freundin gewürgt und dann sowohl den Türsteher als auch die hinzugekommene Polizeistreife angegriffen. Bei der Prüfung seiner Personalien habe man dann festgestellt, dass der Mann unter Alkoholeinfluss bereits zwölf Mal für Polizeieinsätze gesorgt hatte. „Das ist so eine Person, die wollen wir nicht in der Partyszene haben”, betonte Kühnel.

Die zeitliche und räumliche Begrenzung sei dabei wichtig, so Wurm, alles andere sei „nicht verhältnismäßig.” Wenn ein Bekannter auf jeder privaten Party zu viel trinke und dann ausfällig werde, dann werde er wohl irgendwann zur nächsten Feier nicht mehr eingeladen, ergänzte Kühnel. „Aber vielleicht lädt man ihn ja am Nachmittag mal zum Teetrinken ein.” Ebenso verhalte es sich mit den Betretungsverboten: Wer in der Partyszene auffällig wird, muss untertags nicht für ähnliche Probleme sorgen.
Besonders im Nachtleben habe sich die Maßnahme bewährt, resümierte nun Kühnel: Nur einmal wurde bisher ein Verstoß gegen das Betretungsverbot festgestellt, keiner der sechs Ausgeschlossenen wurde noch einmal durch Straftaten auffällig. Nicht ganz so perfekt läuft es bei der Drogenszene. Da betrifft das Betretungsverbot den Königsplatz und den Helmut-Haller-Platz in Oberhausen zwischen 14 und 6 Uhr. Es kann ausgesprochen werden, wenn Personen wiederholt durch erheblichen Besitz, Handel oder Konsum von Drogen auf diesen Plätzen straffällig werden.
Bisher wurden sechs solcher Verbote ausgesprochen, drei der Personen wurden allerdings erneut im verbotenen Bereich erwischt. Wer sich trotz des Betretungsverbots an den Orten aufhält, muss im Bereich Nachtleben mit einem Zwangsgeld von 2000 Euro und im Bereich Drogenszene von 1000 Euro rechnen. Wird das Geld nicht bezahlt, womöglich gar öfter, kann auch eine Ersatzzwangshaft angeordnet werden. Polizei und Ordnungsdienst achten während ihrer routinemäßigen Kontrollen darauf, ob sich die Personen an das Verbot halten. Aufgrund der geringen Zahl an ausgesprochenen Verboten sei das kein großes Problem. Aktuell gibt es drei Betretungsverbote. „Diese drei Personen sind bei den Dienststellen bekannt”, erklärte Kühnel. „Man kennt sie. Man erkennt sie.”

Die positiven Erfahrungen in der Partyszene haben Polizei und Stadt nun zum Anlass genommen, die Betretungsverbote auf einen weiteren Bereich auszuweiten. Ab sofort soll auch Personen der Zutritt zur Innenstadt verwehrt werden können, die Polizei- oder Rettungskräfte direkt körperlich angreifen. 16 solcher Angriffe gab es im Jahr 2018 allein auf Polizeibeamte. Das klinge noch nicht nach einer übermäßig großen Zahl, räumte Kühnel ein, doch es handle sich hier vor allem um eine präventive Maßnahme: Man wolle handeln, bevor es schlimmer wird.
Dass man diesmal beschlossen hat, damit auch an die Öffentlichkeit zu gehen, sei als ein deutliches Signal zu sehen, betonte Dirk Wurm: „Wir tolerieren es nicht, dass Einsatzkräfte, die in unserer Stadt für Ordnung und Sicherheit sorgen, Ziel von schwerer Körperverletzung werden.”
Die Betretungsverbote spricht die Stadt auf Empfehlung des Polizeipräsidiums aus. Sie seien keine Strafe, sondern eine Präventivmaßnahme gegen Wiederholungstaten, betonten sowohl Wurm als auch Kühnel. Sie haben somit keine Verbindung mit der tatsächlichen Strafverfolgung und benötigen auch kein Gerichtsurteil. Man spreche sie aber nur in Fällen aus, in denen die Schuld des jeweiligen Täters klar zu belegen sei.


Von Laura Türk
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