Die Mehrheit des Marktgemeinderats hat gegen zwei Stimmen von seinem generellen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Konkret ging es um ein Grundstück in der Nähe des Schlesierweges mit 1900 Quadratmetern. Es wird derzeit landwirtschaftlich genutzt, ist aber bereits Teil des aktuellen Flächennutzungsplanes. Zwar liegt die Fläche im Außenbereich, Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufrechts ist jedoch, dass die Nutzung zur Wohnbebauung geeignet ist und dadurch dem Wohl der Allgemeinheit dient. Dies wird alles erfüllt, da die Marktgemeinde den dringend benötigten Wohnraum selbst schaffen möchte und durch den Erwerb schneller zum Ziel komme. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die entsprechende Urkunde beim Notar zu unterzeichnen.