Weil eine Frau nicht fristgerecht mit dem Bau bgeonnen haben soll, muss sie nun 50 000 Euro an die Gemeinde zurückzahlen. Der Markt Aindling hatte Anfang August gegen eine Bauherrin geklagt, die seiner Ansicht nach nicht in der im Kaufvertrag vereinbarten Zeitspanne mit dem Hausbau im Baugebiet am Kronbergweg angefangen haben soll.