Eine kinderpornografische Datei, die von einer Künstlichen Intelligenz in den USA entdeckt wird und ein Fall, der am Ende direkt vom Aichacher Amtsgericht ans Bundesverfassungsgericht verwiesen wird: Ein ungewöhnliches Verfahren erlebten Richter Axel Hellriegel und seine zwei Schöffen kürzlich. Sie vertagten die Urteilsfindung und wendeten sich an die Richter in Karlsruhe. Hintergrund dieses ungewöhnlichen Vorgehens ist die Rechtslage, die eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht. Allerdings wäre das aus Sicht von Richter Axel Hellriegel im vorliegenden Fall unverhältnismäßig gewesen.