Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte dazu führen, dass die Gemeinde Pöttmes drei Bebauungspläne nochmal von vorne beginnen muss. Dadurch droht eine Verzögerung von etwa einem Jahr. Das erläuterte Bauamtsleiter Stefan Wolf den Gemeinderatsmitgliedern bei der Sitzung am Dienstag.