Aus den Reihen der Mitglieder hatte Josef Held noch die Frage: Er wollte wissen, ob das kontrollierte Abbrennen von „Boschholz“ (Holzabfall) meldepflichtig ist. Hintergrund war eine Alarmierung der Sielenbacher Wehr Anfang März. „Nein, ist es nicht“, stelle Kreisbrandrat Christian Happach klar. Weder bei der Leitstelle, noch bei der Polizei muss ein Boschholzfeuer gemeldet werden. Auch muss der Verursacher nicht für die Kosten des Einsatzes aufkommen, als wie im jüngsten Fall plötzlich vier Feuerwehren im Garten eines Betroffenen standen.