Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 15.12.2015 12:00

Bewährungsstrafe im Kunstraubprozess

Am Montag vor acht Tagen hatte der Zahntechniker über seine Rechtsanwälte, Nicole Lehmbruck und Dr. David Herrmann, eine Erklärung abgegeben. Er räumte erstmals vollumfänglich ein, den Einbruch in sein Haus bei Pöttmes im Sommer 2012 nur vorgetäuscht zu haben, um die Versicherung zu betrügen. Hauptsächlich ging es nun darum, aufzudröseln, was von seinem Besitz Hausrat und was Wertsachen sind. Menschenschädel - der Angeklagte besaß acht davon, die mit 22 000 Euro gelistet waren - seien schwierig einzuordnen, fand Richter Nielsen. Getreu dem Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten, wurde alles, was nicht zweifelsfrei in die eine oder andere Kategorie einzuordnen war, als Wertsache eingestuft. Wertsachen hatte der Zahntechniker mit 50 000 Euro versichert, den Hausrat jedoch in unbegrenzter Höhe. Bei entsprechend viel zu ersetzendem Hausrat hätte die Versicherung also mehr ausbezahlen müssen, wäre höher geschädigt worden. Gestern tauschten sich Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft hinter verschlossenen Türen über Rechtsfragen aus. Heraus kam ein sogenannter Deal: „Eine Orientierung, wo wie stehen”, nannte es Richter Nielsen und gab bekannt, man stelle eine Bewährungsstrafe in Aussicht.

Als das klar war, hielten die Verteidiger ihre Schlussworte sehr kurz. „Der Wert einer Verteidigung misst sich nicht an einem flammenden Plädoyer”, sagte Herrmann. Er bedankte sich beim Gericht, dass es ein Rechtsgespräch zugelassen habe, das sei ihm ein zweiter Instanz verwehrt worden, so dass der Fall ans Oberlandesgericht ging. Dieses hatte dann das Aichacher Urteil nur hinsichtlich Vortäuschens einer Straftat bestätigt, im Übrigen aber angeordnet, der potenzielle Betrugsschaden solle akribisch ermittelt, also genauer zwischen Hausrat und Wertsachen unterschieden werden.

Auch Staatsanwältin Morhart fasste sich kurz und plädierte auf zwei Jahre Haft mit Bewährung sowie 20 000 Euro Geldauflage.

Stefan Nielsen kam diesem Antrag nach, beließ es aber bei 10 000 Euro Geldauflage. Der 62-Jährige habe glaubhaft machen können, dass er durch seinen ehemaligen Praxispartner in finanzielle Schwierigkeiten gebracht worden sei. Der Zahnarzt war wegen Abrechnungsbetrugs angeklagt. Auch sei der Zahntechniker aufgrund seines Alters vermehrt haftempfindlich und leide unter der langen Verfahrensdauer von einem Jahr und sieben Monaten. Er habe den Beruf nicht richtig ausüben können, das Gefängnis habe über ihm geschwebt, darunter habe die Auftragslage gelitten. Man gehe davon aus, dass er ab Mai wieder voll arbeiten und dann nicht nur die Schulden tilgen, sondern auch in Raten zu 500 Euro die Strafe abbezahlen könne.

AUSFÜHRLICHER BERICHT IN DER AICHACHER ZEITUNG


Von Monika Grunert Glas
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