Zunächst aber war es laut Alfred Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH dringend notwendig, den Beschluss zu fassen, um die interkommunale Ausschreibung für den Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie auf den Weg zu bringen. In den VG-Gemeinden Aindling und Todtenweis ist dies bereits Ende 2022 geschehen. So wartete man nun nur noch auf den Beschluss aus Petersdorf.Die Breitbandberatung Bayern GmbH hatte den Bürgermeister und die Gemeinderäte über die möglichen Gebiete und Ausschreibungsmodalitäten bereits ausführlich informiert (wir berichteten). Dr. Andreas Lamminger wollte vor der Beschlussfassung noch einmal wissen, welche Rolle die federführende Gemeinde, in diesem Fall Aindling, bei der interkommunalen Ausschreibung spielt. „Eigentlich nur eine rein verwaltungstechnische Aufgabe”, antwortete Wöcherl.Jeder Bieter muss sowohl auf das Gesamtpaket aller beteiligenden Gemeinden anbieten sowie auch Einzelangebote für jede Gemeinde abgeben. Es ist daher durchaus möglich, dass letztendlich die interkommunale Ausschreibung zwischen verschiedenen Bietern und den Gemeinden gesplittet werden kann. Wöcherl stellte noch einmal klar, dass die einzelne Gemeinde durch die interkommunale Ausschreibung ihre Entscheidungshoheit nicht verliert.Die einstimmige Beschlussfassung sah dann folgende Eckpunkte und Randbedingungen vor: Der Rat nimmt den Vorschlag der Breitbandberatung Bayern GmbH vollständig an. Dieser umfasst alle förderfähigen Gebiete im Gemeindegebiet außer Willprechtszell.In Willprechtszell könnten vorläufig nur die gewerblichen Anschlüsse in das Förderprogramm aufgenommen werden. Dies würde aber bedeuten, dass man die Leitungen an den privaten Haushalten vorbeiführen müsste. Für dieses Gebiet gibt es nun aber einen Lichtblick. Das Bundesförderprogramm wurde zwar im Oktober 2022 ausgesetzt, aber vor rund einer Woche wieder in Kraft gesetzt. Der Bund übernimmt hier die förderfähigen Kosten zu 50 Prozent, der Freistaat Bayern würde als Co-Förderer auf 90 Prozent aufstocken, so dass für die Gemeinde wiederum nur zehn Prozent Eigenbeteiligung bleiben.