Ob und inwieweit sich der Bebauungsplan Nr. 15 „Alter Sportplatz Alsmoos“ verzögert oder überhaupt zeitlich schnell realisieren lässt, war ein Punkt auf der Tagesordnung des Gemeinderats Petersdorf vor der Sommerpause. Grund für die Überlegungen ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das besagt, dass die beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13b des Baugesetzbuches (BauGB) dem europäischen Recht widersprechen. Das hat in Bezug auf das vorgesehene Bebauungsgebiet „Alter Sportplatz” zur Konsequenz, dass ein Umweltbericht erstellt werden, eine Umweltprüfung erfolgen und ein Ausgleich geschaffen werden muss.