Die Baumaschinen zur Erschließung des Baugebiets stehen in den Startlöchern. Schon am heutigen Montag sollen die Bagger rollen. In seiner jüngsten Sitzung passte der Gemeinderat noch einmal einzelne Punkte innerhalb der Vergaberichtlinie an. Die eingegangenen Bewerbungen wurden auf Basis der bestehenden Vergaberichtlinien schon bepunktet und ausgewertet. Aus dem Kreis der ursprünglich 162 Bewerbungen gingen bei der Gemeinde nun aktuell 83 von tatsächlichen Kaufinteressenten ein, 34 von ihnen wohnen aktuell in Rehling. Die Bewerber hatten die Möglichkeit, ergänzende Angaben zu den vorgegebenen Kriterien zu machen und diese zu begründen. Weil das viele taten, befasste sich das Gremium kürzlich mit den abweichenden Fragen der Bauplatzwerber. Demnach sollen die Ausnahmen von derzeit selbst genutztem Wohneigentum in allen konkreten Fällen von der Verwaltung noch einmal genau geprüft werden. Dann wird entschieden. In diese Sonderfall-Regelung der erneuten Prüfung fallen auch die eingebrachten Hinweise, dass bei einem Bauplatzerwerb auch die künftige Pflege eines Familienmitglieds umgesetzt werden kann. Angerechnet wird in der Bewertung ein weiterer Punkt, den viele Bewerber angesprochen haben: Wenn eine anstehende Geburt nachgewiesen werden kann. Stichtag für den Beginn der Schwangerschaft ist der 6. Februar 2020. Somit möchte die Gemeinde junge oder werdende Familien unterstützen. Unberücksichtigt bei der Bewertung bleibt hingegen die Zusage einiger Bewerber, dass in Verbindung mit einer Bauplatzzusage auch ein Gewerbe mit in die Lechrain-Gemeinde verlagert wird.