Äußerst unzufrieden über die Entscheidung wandten sich die Kreis-Grünen mit einer Beschwerde an die Regierung von Schwaben. Darin wiesen die Grünen unter anderem darauf hin, dass der Wahlleiter und Leahader Verwaltungschef Marc Beinen bei der Entscheidungsfindung die Mitglieder des Wahlausschusses womöglich unabsichtlich falsch beraten habe. Zudem legten sie dar, dass hinter dem Wahlvorschlag der Leahader Ortsgruppe stets die Partei der Grünen gestanden habe, und nicht wie vom Wahlausschuss bemängelt wurde, nur eine nicht organisierte Wählergruppe. Der Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Schwaben gab der Rechtsauffassung der Grünen nun Recht. In Leahad treten nun bei der Wahl am 15. März vier Listen an.