Das bekommen sowohl Kommunen, als auch Private zu spüren. Aber auch, wer bereits ein Grundstück ergattert hat, kann sich nicht zurücklehnen: Die allermeisten Grundstücke, die von Gemeinden vergeben werden, sind mit einem sogenannten Bauzwang belegt. Das heißt: Innerhalb einer bestimmten Frist muss mit dem Hausbau begonnen und das neue Heim bezogen werden. Klappt das nicht, können die Kommunen von ihrem vertraglich festgelegten Rückkaufsrecht Gebrauch machen und den Grund zum Verkaufspreis wieder zurückfordern.Zum einen sollen so neue Gebiete möglichst schnell komplett bebaut sein, um die Bauphase, verbunden mit Lärm und anderen Einschränkungen, möglichst überschaubar zu halten. Oft wird beispielsweise die Deckschicht von Straßen erst später aufgebracht, um sie nicht gleich wieder zu beschädigen.Der Hauptgrund aber ist, Spekulationen mit Grund und Boden oder sogenannte „Enkelgrundstücke” zu verhindern. Die Grundstücke sollen selber bebaut und nicht zur Gelddruckmaschine werden. Angesichts der Entwicklung der sogenannten Bodenrichtwerte ist das nicht von der Hand zu weisen. Sie kennen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Da kann selbst das Rückkaufsrecht für Kommunen lukrativ werden: Laut Mitteilungsblatt wurden in der Gemeinde Petersdorf 2020 und 2021 zwei Grundstücke zurückgegeben, die schnell wieder verkauft werden konnten. Trotz einer Preissteigerung von 65 Prozent.Allerdings sind Rückläufer selten. Affings Verwaltungsleiter Bernhard Frank kann sich in den vergangenen zwei Jahren nicht daran erinnern, dass Grund an die Gemeinde zurückging. Als „absolute Ausnahme” bezeichnet das Kühbachs Bürgermeister Karl-Heinz Kerscher, der von zwei Rückläufern in den vergangenen Jahren berichtet. Obwohl die Fristen dort vergleichsweise kurz sind.Innerhalb von zwei Jahren muss mit dem Bau begonnen werden, nach drei Jahren muss das Haus bezugsfertig sein. Diese Vorgehensweise habe sich laut Kerscher bewährt, deshalb will man auch künftig daran festhalten. Allerdings müssen darüber jeweils die Gemeinderätinnen und -räte entscheiden. In der Sitzung am heutigen Dienstag wollen die Kühbacher einen neuen Bebauungsplan „An der Falterbreite” auf den Weg bringen. Laut Kerscher könnten dort 2024, wenn alles glatt läuft, weitere 40 Grundstücke bereit stehen.Dass die wohl nicht mehr so günstig vergeben werden können wie bisher, fürchtet auch der Bürgermeister. Was allerdings nicht daran liegt, dass die Gemeinde große Gewinne machen will. In Unterbernbach etwa wurden die Grundstücke unter dem aktuellen Bodenrichtwert von 200 Euro pro Quadratmeter verkauft. In Kühbach liegt dieser Wert laut Kerscher aktuell bei 320. „Wir wollen die Kosten, die uns entstehen, auf den Verkaufspreis umlegen”, sagt der Kühbacher Gemeindechef. Doch weil auch für die Gemeinden die Baukosten steigen, könnte es in Zukunft teuer werden.Über 60 Grundstücke hat die Gemeinde Affing in den vergangenen Jahren vergeben. „Südlich der Gebenhofener Straße” in Affing wird bereits gebaut, „Am Weberanger” in Mühlhausen läuft die Erschließung. Für diese Grundstücke hat der Gemeinderat eine Frist von fünf Jahren bis Baubeginn und weitere zwei Jahre bis zur Fertigstellung festgelegt. Ob das angesichts der aktuellen Entwicklung bei den Baupreisen, den Zinsen und nicht zuletzt bei oft schnell ausgeschöpften Förderungen für alle zu stemmen ist, da hat Bernhard Frank seine Zweifel. Er glaubt, dass in Zukunft mehr Grundstücke zurückgegeben werden könnten.