Am heutigen Dienstag sowie am Donnerstag, 31. Dezember, werden weitere Chargen erwartet. Nach Auskunft von Teresa Wörle, Sprecherin am Landratsamt Aichach-Friedberg, sollen pro Lieferung voraussichtlich rund 500 Impfdosen im Gewerbepark Acht 300 in Dasing ankommen. Die ersten Dosen wurden laut Wörle im Aichacher Seniorenheim Haus an der Paar verimpft - und zwar an Mitarbeiter und Bewohner der Einrichtung. Vor Ort war ein mobiles Impfteam der Münchner Firma Vitolus. Gestern wurden Pflegekräfte und Bewohner in der Einrichtung Pro Seniore in Friedberg-Süd versorgt. Ab heute sind zwei mobile Teams im Einsatz. Generell, so Wörle, wurden Heime bevorzugt, in denen aktuell Corona grassiert. Ebenfalls ausschlaggebend sei, wie viele Personen in einer Einrichtung bereit sind, sich impfen lassen, damit sich der Einsatz des mobilen Teams auch lohnt. Heute geht es mit den Impfungen im AWO-Seniorenheim in Friedberg weiter, am Mittwoch, 30. Dezember, ist dann die Seniorenwohnanlage Karl-Sommer-Stift in Friedberg an der Reihe. Grundsätzlich gilt: In der ersten Phase geimpft werden Hochbetagte, die 80 Jahre oder älter sind (auch außerhalb einer Einrichtung), Bewohner und Pflegekräfte von Senioren- und Altenpflegeheimen, Personal in medizinischen Einrichtungen, die engen Kontakt zu Risikogruppen haben, sowie andere Tätige in Pflegeheimen. Laut Landkreis gibt es allein im Wittelsbacher Land rund 1000 über 80-Jährige, die in einer Senioreneinrichtung leben. Zusätzlich werden 2500 Menschen aus dieser Altersgruppe ambulant durch Pflegedienste versorgt. Insgesamt leben im Wittelsbacher Land rund 9150 Menschen, die 80 und älter sind. Dazu kommen mehrere Tausend Menschen, die in der Pflege oder im medizinischen Bereich tätig sind. Es wird also lange Zeit dauern, bis diese am höchsten eingestufte Personengruppe geimpft ist.Erst in einem zweiten Schritt folgen dann Personen im Alter von 75 bis 79 Jahren, Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die in einer Institution leben, Personen mit Down-Syndrom, Personen in medizinischen Einrichtungen, bei denen ein höheres Risiko besteht, dass sie angesteckt werden könnten, und natürlich Personen in der ambulanten oder stationären Versorgung von Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung.All diese Personen werden angeschrieben. In dem Schreiben werden sie dann darüber informiert, wohin sie sich wenden können, um einen Impftermin zu vereinbaren. Im Gespräch mit unserer Zeitung weist Teresa Wörle darauf hin, dass es nicht notwendig sei beziehungsweise wenig Sinne mache, sich selbst ans Gesundheitsamt zu wenden. Man müsse in jedem Fall abwarten, bis man ein amtliches Schreiben erhalten hat.