Ähnlich wie bei den Schulen hat das Sozialministerium einen Drei-Stufen-Plan entwickelt. Als Kennmarke dient die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, die angibt, wie viele Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner gezählt wurden. Liegt dieser Wert unter 35 - wie im Landkreis Aichach-Friedbergabgesehen von einem Ausreißer im Juni, als zahlreiche Erntehelfer positiv getestet wurden, eigentlich den gesamten Sommer über - dürfen alle Kinder ganz normal ihren jeweiligen Kindergarten besuchen. Auch die Eingewöhnung der Neuen ist wie in Vor-Corona-Zeiten möglich - mit der Einschränkung, dass Eltern in der Kita Mundschutz tragen müssen. Zusätzlich werde auch die Anwesenheit der Eltern dokumentiert, wie Aurelija Igel von der Stadt Aichach erklärt. Sie ist für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Paarstadt zuständig. Im Gegensatz zu der Zeit kurz nach dem Lockdown, als sich die Kindergärten Ende Mai langsam wieder öffneten, sind nun die Träger gefordert und für die Ausgestaltung der jeweiligen Stufen des Rahmenplans zuständig. Die Stadt Aichach beispielsweise ist Träger von zehn Einrichtungen, in denen um die 500 Kinder betreut werden. Manfred Müller vom Hauptamt hat den Drei-Stufen-Plan für Aichach erstellt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50, entscheidet das Gesundheitsamt, ob Maßnahmen nötig sind. Denkbar wäre hier für den „eingeschränkten Betrieb” die Bildung von festen Gruppen, die von möglichst konstant demselben Personal betreut werden, um die Kontakte im Ernstfall leichter nachvollziehen zu können. Wenn innerhalb einer Woche mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gezählt werden, kann das Gesundheitsamt die rote Phase in Kraft setzen. In den Kindergärten der Paarstadt würden die Kinder laut Müller dann nur noch in kleinen, festen Gruppen betreut.  Um dann eine Auswahl treffen zu können, welche Kinder in diesem Fall weiter betreut werden, greift die Stadt Aichach auf die Liste der systemrelevanten Berufe zurück. Sprich Eltern, die beispielsweise im Gesundheitswesen, bei zentralen staatlichen Stellen oder in der Lebensmittelversorgung tätig sind, können ihre Kinder weiterhin in die Einrichtung schicken, ebenso wie Alleinerziehende.