Der Pathologe sprach von „zertrümmertem Fettgewebe” und „zertrümmerter Muskulatur” sowie „massiven Verletzungen am Schädel, im Brustkorb, an den unteren Gliedmaßen und den Weichteilen”. Er habe sogar Bissverletzungen am linken Ohr des Opfers festgestellt. Die Verletzungen seien nicht charakteristisch für eine Schlägerei. „Sie erinnern eher an einen Verkehrsunfall”, machte der Mediziner deutlich, mit welch hoher Energie und großer Krafteinwirkung sie dem 48-Jährigen zugefügt wurden. An beiden Unterarmen stellte er „typische Abwehrverletzungen” fest. Schon nach wenigen Schlägen sei das Opfer bewusstlos geworden. „Wie lange hat der Vorfall gedauert?”, fragte die Vorsitzende Richterin, Susanne Riedel-Mitterwieser, nach. „Das kann man schon in ein, zwei Minuten schaffen”, meinte der Mediziner, aber es habe wohl länger gedauert. „Es liegt nicht nur eine Todesursache vor, sondern gleich mehrere”, fasste Peschel zusammen. Warum der 35-jährige Eritreer auf der Anklagebank seinen Landsmann so fürchterlich zugerichtet hat, versuchte Psychiater Fabian Lang zu beleuchten. Demnach kannten sich Opfer und Täter schon aus ihrer gemeinsamen Zeit 2014 in München und später in Hollenbach. Sie hatten offensichtlich keinen guten Draht zueinander. Der Angeklagte habe ihm von ständigen Streitigkeiten wegen Lappalien berichtet. „Es ging um Licht aus oder an, um laute Musik und um das Lüften des Zimmers”, teilte der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit. „Das Opfer hat ihn beim Frisieren gestört, als er seine Familie besuchen wollte.” Bei den Gesprächen kam heraus, dass der Getötete den Angeklagten einmal mit dem Messer attackiert und dem Tod bedroht haben soll. Und: Der 48-Jährige sei ihm im Traum erschienen und habe ihn geschlagen. Er sei ständig gekränkt und provoziert worden. Damit nicht genug: Immer in den Morgenstunden hörte der Angeklagte Stimmen, die ihm Anweisungen und Befehle erteilten. So habe ihm die Stimme die Geburt seines Sohnes vorausgesagt, aber auch, dass er nicht aufhören dürfe, seine Kinder zu schlagen. Nach Ansicht des Psychiaters leidet der Angeklagte an einer „Pseudo-Halluzination”. Ein Intelligenztest sei gescheitert, weil der Angeklagte die Anweisungen trotz Dolmetschers nicht verstanden habe und Analphabet sei. Der Arzt bescheinigte ihm eine „normale Intelligenz mit schizoiden Charaktereigenschaften und wenig Bedürfnis nach Freundschaft”. Konkrete Hinweise, die auf eine verminderte Schuldfähgkeit deuten würden, fand er nicht. Eine Affekthandlung oder „impulsive Tat”, schloss der Facharzt aus. „Er hat die Tatwaffe von Mühlhausen nach Affing mitgebracht. Auch der lange Weg von fünf Kilometern spricht nicht dafür”, begründete er. Für Staatsanwältin Yvonne Müller war die Sache nach der Beweisaufnahme klar: Es war Mord. Der Angeklagte habe sein Opfer „heimtückisch im Schlaf überrascht” und erschlagen. „Das Opfer konnte nicht mit einem dermaßen rabiaten Angriff rechnen und sich auch nicht wehren”. Sie forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Verteidiger Werner Ruisinger wies darauf hin, dass sich der 48-jährige sehr wohl gewehrt habe, was der Rechtsmediziner in seinen Ausführungen bestätigt hatte. Zudem könne man seinen Mandanten nicht alleine für die Streitigkeiten verantwortlich machen. Zeugen hätten Stimmen aus dem Tatzimmer gehört. „Es hat also eine Interaktion stattgefunden”, stellte Ruisinger fest. „Dadurch ist das Merkmal Heimtücke hinfällig”, betonte der Verteidiger. Er plädierte auf neun Jahre Haft wegen Totschlags. Für die Nebenklage blieb „die quälende Frage nach dem Motiv” offen. „Alte Streitereien können doch kein Grund für eine derartige Tat sein”, meinte Rechtsanwältin Mandana Mauss. Zwischendurch wies die Vorsitzende Richterin die Ehefrau des Angeklagten aus dem Sitzungssaal. Während dessen Kleinkind im Buggy den Schlaf der Gerechten schlief, wollte der größere Bub sich vom Schoß der Mutter losreißen und wurde unruhig. „Er will unbedingt zum Papa”, übersetzte der Dolmetscher. Den Vater ließ das zumindest äußerlich unberührt. Der Kleine muss wohl noch eine ganze Weile warten, bis ihn der Papa wieder in die Arme schließen kann. Wie lange, das verkündet das Gericht am kommenden Montag.