Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 21.04.2015 12:00

Traktorunfall: Fahrer droht Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung

Bei dem Unfall am vergangenen Wochenende wurden zehn Jugendliche teilweise schwer verletzt, weil sie sich auf dem Hänger eines Traktorgespanns befanden, als dieser in einem Kreisverkehr umkippte. Auf Rückfrage unserer Zeitung erklärt der Aichacher Polizeichef Erich Weberstetter, dass das Mitfahren auf einem Hänger „bei der Ausübung der Brauchtumspflege” nur in strengen Ausnahmen und mit Sondergenehmigung erlaubt sei. Flurreinigungs- und Altpapieraktionen fallen laut Weberstetter nicht darunter. Die blinden Passagiere müssen aber normalerweise nur mit fünf Euro Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen.

Nun kam es am Samstag aber zu einem folgeschweren Unfall. Der Fahrer des Gespanns muss daher mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. An einer Strafe führt laut dem Aichacher Rechtsanwalt Nikolaus Thoma kaum ein Weg vorbei, zum einen war der 17-Jährige anscheinend zu schnell mit dem Traktor unterwegs, und weder die Ladung noch die Beifahrer waren gesichert. Das Gesetz sieht bei fahrlässiger Körperverletzung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor.

Das Delikt wird dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Verletzte einen Strafantrag stellt oder die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse in der Aufklärung sieht. Das hält der Anwalt für wahrscheinlich, weil zehn Menschen beim Unfall verletzt wurden.


Von Robert Edler
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