Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 07.09.2022 17:32

Steakmesser als Waffe

Schlimmeres sei nur durch das Eingreifen des Sohnes der Wirtin verhindert worden. Die Beschuldigte soll psychisch krank sein und somit schuldunfähig.

Fünf Termine sind derzeit anberaumt, um unter anderem zu klären, ob die Frau rumänischer Herkunft schuldfähig und eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Gestern wurden von der achten Strafkammer des Landgerichts vier Zeugen und ein Sachverständiger der forensischen Psychiatrie gehört.

Zur Tatzeit, also vor über eineinhalb Jahren, soll die Frau unter paranoider Schizophrenie gelitten haben. Aufgrund dieser seelischen Störung soll ihre „Steuerungsfähigkeit vollständig aufgehoben” gewesen sein, wie es in der Antragsschrift im Sicherungsverfahren - so die genaue Bezeichnung der Verhandlung - heißt. Hintergrund ist, dass die Beschuldigte aufgrund ihrer Erkrankung zu keiner Strafe verurteilt werden kann. Vielmehr gehe es letztlich um eine etwaige Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung, wie Pressesprecher Peter Grünes gegenüber unsrerer Zeitung erklärt. Seit der Tat im Februar 2021 befindet sich die Frau in einem Bezirkskrankenhaus.


Von Tanja Marsal
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