Im Fall eines Stromausfalls oder bei großräumigen Schadensfällen wie Unwettern oder Naturkatastrophen kann es zu einer Überlastung und auch zum Ausfall von Festnetz, Mobilfunk und behördlichem Digitalfunk kommen. Die Kommunikation mit übergeordneten und benachbarten Stellen ist in einem solchen Fall elementar. Um für einen solchen Fall vorbereitet zu sein, hat der Freistaat Bayern insgesamt 104 Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) an den Landratsämtern und in den kreisfreien Städten entsprechend aufgestellt sowie die örtlichen Kreiseinsatzzentralen und die übergeordneten Katastrophenschutzstäbe bei den Regierungen und im Innenministerium ausgestattet.