Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.09.2016 12:00

Nächstenliebe schamlos ausgenutzt: 23-Jähriger muss ins Gefängnis

Wegen Diebstahls und zahlreicher anderer Straftaten saß er auf der Anklagebank vor den Dachauer Schöffen. Die Richter verurteilten den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Die christliche Nächstenliebe habe ihm geboten, dem jungen, obdachlosen Mann zu helfen und ihm im Kloster Unterschlupf zu gewähren, schilderte der damalige Altomünsterer Klosterdirektor Jörg Johannes Fehlner als Zeuge vor Gericht. Der damals 22-Jährige habe auf ihn einen vernünftigen und zuvorkommenden Eindruck gemacht.

Dieses Bild änderte sich schnell. Der Gast machte Unordnung im Kloster, sah sich auf dem kirchlichen Dienstrechner anzügliche Filme an, verstieß somit mehrmals gegen die Hausordnung. Die Folge: Er musste gehen und erhielt Hausverbot.

Bei seinem Auszug ließ er einen Hausschlüssel mitgehen, mit dem er wenige Tage später ins Kloster zurückkehrte. Er soll Lebensmittel, Medikamente, 300 Euro Bargeld, einen wertvollen Füller und einen Rosenkranz gestohlen haben. Aus dem Klosterstadl verschwanden zwei elektronische Krankenfahrstühle im Wert von jeweils 1000 Euro.

Mit einem solchen ist er dann in Altomünster aufgefallen, als er in Schlangenlinien in Richtung Bahnhof fuhr. Der Schreiner des Klosters hat versucht, den psychisch auffälligen Mann aufzuhalten, dafür kassierte er Tritte und einen schmerzhaften Strecksehnenriss. Mehr dazu lesen Sie in unserer Ausgabe der AICHACHER ZEITUNG vom 23. September 2016.


Von Ines Speck
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