Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen, und zwar ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Aufgrund des Sicherstellungsgebots ist es Aufgabe der Gemeinde, für jedes Kind einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Entsprechend reagierte die Gemeinde Dasing und hat den Neubau einer Kindertageseinrichtung in Laimering in die Wege geleitet (wir berichteten).