Ein Landwirt möchte in Inchenhofen, Sainbacher Straße 16, an ein Einfamilienhaus anbauen beziehungsweise das Gebäude in ein landwirtschaftliches Betriebsleiterwohnhaus mit Altenteil umbauen. In dem Zusammenhang stellte er bei der Gemeinde den Antrag auf Abweichung über die fehlende Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze im Westen und von den Abstandsflächen der „Satzung über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe” des Marktes Inchenhofen. Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am Dienstag behandelt.