Im April 2017 verhängte das Schöffengericht Aichach gegen den Mann aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg eine Haftstrafe in Höhe von zwei Jahren und zwei Monaten. Dieses Urteil akzeptierte der Angeklagte nicht und ging in Berufung. Die nächste Instanz - das Augsburger Landgericht - verurteilte ihn im Juli dieses Jahres zu einen Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe. Auch diese Entscheidung der 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Grimmeisen akzeptierte der 64-Jährige nicht und ging in die nächste Instanz.
Das Oberlandesgericht München hat nun die Revision verworfen. Damit erlangt das Urteil des Augsburger Landgerichts Rechtskraft und der Unfallfahrer muss ins Gefängnis.