Bürgermeister Mirko Ketz kannte den Sachverhalt und wusste zu berichten, dass das Landratsamt als zuständige Behörde erst tätig wird, wenn der Halter des Fahrzeugs ermittelt ist. Andernfalls würde die Behörde und mit ihr der Steuerzahler auf den Abschlepp- und Entsorgungskosten sitzen bleiben. „Jeder in Osterzhauen weiß, wem das Auto gehört”, wetterte Huber. Inzwischen hat das Fahrzeug seinen Standort gewechselt und parkt an der Bushaltestelle. „Das ist jetzt endgültig eine richtige Gefährdung für Kinder”, findet er.Wie lange Autos geparkt werden dürfen, erklärt der Pressesprecher des Landratsamts Aichach-Friedberg, Wolfgang Müller: „Grundsätzlich darf ein zugelassenes Fahrzeug unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden.” Lediglich das Abstellen von Anhängern unterliegt einer zeitlichen Begrenzung von zwei Wochen. Abgemeldete Fahrzeuge dürfen gar nicht im öffentlichen Raum geparkt werden.Wenn es sich augenscheinlich um ein nicht mehr fahrbereites Fahrzeug handelt, wird der Halter ermittelt und zur Entsorgung aufgefordert, erklärt Wolfgang Müller weiter. Wird er nicht tätig, muss das Landratsamt entsprechende Bescheide erlassen, für die dann jeweils Fristen gelten. Das Fahrzeug kann nicht einfach abtransportiert oder entsorgt werden, weil es das Eigentum seines Halters ist. Erst wenn alle Verfahrensschritte absolviert sind, kann eine Beseitigung erfolgen.Das ganze Verfahren kann nur beschleunigt werden, wenn eine Gefährdung der Öffentlichkeit erkannt wird. Als Beispiel nennt Wolfgang Müller ein Auto mit zerbrochenen Scheiben neben einem Spielplatz.Sollte kein Halter ermittelt werden können, weil keine Fahrgestellnummer zu finden ist, und sind auch keine weiteren Hinweise auf einen Eigentümer vorhanden, wird vom staatlichen Abfallrecht des Landratsamtes Aichach-Friedberg oder der Polizei ein roter Punkt an dem Fahrzeug angebracht. Der besagt, dass das Fahrzeug nach einem Monat als Abfall gilt, wenn es nicht entfernt wird. Nach Ablauf der Frist wird die Entsorgung durch das Landratsamt veranlasst.