Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abonnementsverträge der AICHACHER ZEITUNG:

  1. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig, d. h. mindestens 2 Arbeitstage (Mo-Fr) zuvor bei der AICHACHER ZEITUNG eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch gilt die nächstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart.

  2. Mit Wirksamkeit des Kaufvertrages sind Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Ab 1. 6. 2014 ziehen wir die Abogebühren mit einer SEPA-Lastschrift zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE94ZZZ00002664128 von Ihrem Konto, jeweils zum 1. des Monats, ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Termin auf den 1. folgenden Werktag. Die Vorabinformation für die Fälligkeit der SEPA-Lastschrift wird auf „Zugang einen Tag vor Fälligkeit“ verkürzt.

  3. Preisvergünstigte Testabonnements können pro Haushalt maximal zweimal innerhalb von 12 Monaten bestellt werden. Eine Verrechnung mit einem bestehenden Abonnement ist nicht möglich. Der Besteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.

  4. Der Verlag kann in Zukunft telefonisch oder schriftlich über interessante Angebote des Verlages AICHACHER ZEITUNG informieren.

  5. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist vom Zeitpunkt der Erhöhung der gültige Bezugspreis zu entrichten.

  6. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements werden Terminvorgaben berücksichtigt.

  7. Für Abonnementkündigungen gilt Folgendes: Die Abbestellung ist schriftlich an die AICHACHER ZEITUNG, Leserservice, zu richten. Bei Eingang bis zum 20. des Monats endet die Belieferung zum Monatsende.

  8. Die termingerechte Bearbeitung von Abonnement-, Zahlart- oder Bankdatenänderungen ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens 2 Arbeitstage (Mo-Fr) zuvor bei der AICHACHER ZEITUNG eingegangen ist. Guthaben, die sich aufgrund von Bezugsunterbrechungen ergeben, werden ab dem 4. Tag automatisch rückwirkend verrechnet. Nachsendungen im Inland erfolgen ohne zusätzliche Kosten, im Ausland gegen Erstattung einer Nachsendegebühr der anfallenden Kosten. Bei Abbestellungen oder Umzügen ist der AICHACHER ZEITUNG die neue Adresse mitzuteilen.

  9. Die Zustellung erfolgt im Verbreitungsgebiet in der Regel per Boten am Erscheinungstag morgens. Zustellmängel sind unverzüglich zu reklamieren. Für Nichtlieferung oder verspätete Lieferungen, die ohne Verschulden der AICHACHER ZEITUNG oder infolge höherer Gewalt eintreten, wird nicht gehaftet. Ein im Ausland verspätet oder nicht eintreffendes Exemplar der AICHACHER ZEITUNG kann nicht erstattet werden. Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  10. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

  11. Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und der Aichacher Zeitung GmbH, Stauffenbergstr. 2a, 85051 Ingolstadt. Beauftragt für die Zustellung ist die ZDA Zustelldienst Aichach GmbH und pd.KURIER direktPlus GmbH&Co. KG.

  12. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend anders vorsieht, Aichach.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das E-Abo der AICHACHER ZEITUNG:

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das E-Paper/E-Abo auf www.aichacher-zeitung.de, das als kostenpflichtiger Mehrwertdienst, der über das Internet zur Verfügung gestellt wird, bezeichnet wird. Er erlaubt den elektronischen Zugriff auf das Abbild der gedruckten Zeitung über das Internet.

E-Abo ist - wie die Printausgabe - im Abonnement oder im Einzelverkauf bzw. als 24-Stunden-Flatrate zu beziehen. Als E-Abo-Abonnent haben Sie automatisch Zugriff auf die E-Paper-Ausgaben der vergangenen zwölf Ausgaben. Als E-Abo-Abonnent können Sie E-Paper beliebig oft online lesen. Der Download ist nur zur eigenen privaten Nutzung gestattet und auf drei Downloads beschränkt. Die Zugangsdaten dürfen ausschließlich an im Haushalt lebende Familienmitglieder weitergegeben werden. Die Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet. Der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten sind nicht Vertragsgegenstand.

2. Anmeldung E-Abo

Mit der Anmeldung als E-Abo-Abonnent entsteht ein Nutzungsvertrag mit der Aichacher Zeitung GmbH. Die Anmeldung erfolgt durch die Übermittlung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet. Nach Bestätigung der Registrierung erhält der Benutzer Zugang auf das E-Paper der Aichacher Zeitung.

3. Preise

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Die Zahlung erfolgt monatlich über Bankeinzug. Beim Einzelverkauf sowie bei der Freischaltung des 24-Stunden Zugangs wird über ein Internet-Zahlungssystem abgerechnet.

4. Preiserhöhungen

Die Aichacher Zeitung GmbH behält sich vor, die Preise zu erhöhen. Die Erhöhung wird in der aktuellen Preisliste bekannt gegeben.

5. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder dem Umstand, dass eine Zahlung infolge Rückbelastung seitens der Bank nicht zustande kommt, kann die Aichacher Zeitung GmbH vom Vertrag zurücktreten oder den Zugang zum E-Abo sperren.

6. Haftung

Wir sind bemüht, den Zugang zum E-Paper 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen des E-Papers oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Schäden können nur bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur in Höhe der gezahlten Kostenbeiträge für das E-Paper geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vorneherein ausgeschlossen.

7. Datenschutz

Bewahren Sie Ihr Passwort gut auf und geben Sie dieses nicht an Dritte weiter. Personenbezogene Daten, die die Aichacher Zeitung GmbH im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der E-Paper-Serviceleistungen erhebt, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

8. Kündigung

Die schriftliche Kündigung von Abonnements muss bis zum 20. eines Monats eingegangen sein. Das Abonnement/die Freischaltung endet dann zum Monatsende. Bezugsunterbrechungen sind nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen sind schriftlich und unterschrieben zu richten an die Aichacher Zeitung GmbH, Stauffenbergstr, 2a, 85051 Ingolstadt.

9. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser AGB auf der Internetseite von www.aichacher-zeitung.de unterrichtet werden kann. Mit Inanspruchnahme von Leistungen der Aichacher Zeitung GmbH nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Abonnent sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen.

Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen etc., auch der in elektronischer Zeitung, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets, ist unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. Für die Übernahme von Inhalten des Aichacher-Zeitung-E-Papers für elektronische Pressespiegel, Chroniken, Präsentationen, Schul- und Studienarbeiten etc. ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Kontakt: per Mail redaktion@aichacher-zeitung.de, telefonisch 08251/880140.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen- und Werbeaufträge bei der AICHACHER ZEITUNG:

  1. "Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Beilagenaufträge und Direktverteilungen erfolgen sinngemäß, soweit in dieser Preisliste nichts anderes aufgeführt ist.

  2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

  3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.

  5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

  6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

  7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

  8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

  9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

  10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen geltend gemacht werden, Beilagen und Direktverteilung innerhalb von 2 Tagen.

  11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Verstreicht diese Frist ohne Reaktion des Auftraggebers, so gilt der Auftrag als freigegeben.

  12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

  13. Zahlungsbedingungen: Innerhalb 7 Tagen nach Rechnungserhalt netto Kasse, bei Einzugsermächtigung 2 % Skonto, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Ab dem 1. Februar 2014 erfolgt der Bankeinzug bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat über dieses Verfahren. Die Vorabinformation für die Fälligkeit der SEPA-Lastschrift wird auf "Zugang einen Tag vor Fälligkeit" verkürzt.

  14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen, sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 10,75 % zu zahlen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlussesdas Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung desBetrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Lithos und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

  16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie

    … bei einer Auflage bis zu 50.000 Expl. 20 v. H.,
    … bei einer Auflage bis zu 100.000 Expl. 15 v. H.,
    … bei einer Auflage bis zu 500.000 Expl. 10 v. H.,
    … bei einer Auflage über 500.000 Expl. 5 v. H., beträgt.

  17. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

  18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibe- und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht: 20 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

  19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

  20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.

  21. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird.

  22. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.

  23. Abbestellungen oder Änderungen müssen schriftlich oder fernschriftlich erfolgen und spätestens am Tag des Anzeigenschlusses der betreffenden Ausgabe um 10 Uhr morgens dem Verlag vorliegen. Bei Abbestellung einer Anzeige nach diesem Termin wird der volle Preis berechnet.

  24. Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.

  25. Anzeigen- und Beilagenaufträge, die direkt von Firmen des im Verbreitungsgebiet der StadtZeitung ansässigen Einzelhandels, selbstständig werbender Filialbetriebe, Handwerks, Industrie und Dienstleistungsunternehmen erteilt werden, werden zum Lokalpreis berechnet. Niederlassungen oder Filialen überregionaler Handelsorganisationen und Wirtschaftsunternehmen, deren Insertion und Beilagendisposition zentral verwaltet werden, sind keine "Ortskunden" im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag. Maßgeblich für die Berechnung des Ortspreises ist die Anschriftder Rechnungsstellung.

  26. Platzierungsangaben werden als Platzierungswünsche bearbeitet. Eine auftragsbindende Wirkung haben sie nur dann, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Maßgebend sind jedoch immer die aktuellen zeitungskonzeptionellen, umbruchtechnischen und produktionsbedingten Vorgaben und Möglichkeiten sowie das bestehende Rubrizierungssystem.

  27. Der Verlag behält sich das Recht vor, für besondere Werbeformen oder Auftragsbedingungen sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren.

  28. Der Verlag kann für Anzeigen, die in Themen-Kollektiven erscheinen, von der Preisliste abweichende Preise vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematisch unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können. In einem solchen Fall werden die entsprechenden Beiträge oder die gesamte Veröffentlichung als "Anzeige" gekennzeichnet.

  29. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen mit begrenzter Reichweite auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies zu einer technischen Vereinfachung führt.

  30. Bei Anzeigen- und Beilagenaufträgen, für die schriftliche oder mündliche Abbuchungsvollmacht erteilt wurde, ist der mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erstellte Abbuchungsbeleg Bestandteil der Anzeigenrechnung. Originalbelege können nur gegen Berechnung geliefert werden.

  31. Zur Vermeidung von Verwechslungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein, z. B. durch Kennzeichnung mit "Immobilien" für Immobilienfirmen oder mit "Kfz-Firma" bzw. mit "Firma" für sonstige gewerbliche Anbieter. Der Gebrauch von Kennzeichnungen geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Ihm obliegt es, den Verlag vonAnsprüchen Dritter freizustellen, die diesen bei unzureichender Kennzeichnung gegen den Verlag erwachsen.

  32. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an dieAuftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

  33. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Kostenübernahme einer Gegendarstellung kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, diese sei rechtlich unzulässig, es sei denn, der Auftraggeber erklärt sich für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung bereit, die etwaigen Prozesskosten dem Verlag zu erstatten. Gleichzeitig stellt der Auftraggeber denVerlag auch von etwaigen sonstigen Ansprüchen Dritter frei.

  34. Ein Anspruch auf Kundenrabatte besteht nur bei Abschluss eines inserentenbezogenen Jahresauftrags. Für jede Ausgabe oder Kombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen, wobei Abschluss-Unter-/Teil-Ausgaben ebenfalls rabattiert werden, aber zur Abschlusserfüllung nicht mitzählen.

  35. Datenschutz: Gemäß §26 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

  36. Sollten zur Verfügung gestellte Vorlagen zusätzlich reprotechnische Arbeiten erforderlich machen, werden die dafür anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

  37. Sonderveröffentlichungen, deren Bestandteile Fremdanzeigen enthalten, können nur über Werbeagenturen in Auftrag gegeben werden.

  38. Zusätzliche Bedingungen für Beilagen

a) Beilagen, die den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, oder solche, die Fremdanzeigen enthalten sowie kombinierte Beilagen von zwei oder mehr Auftraggebern, können nicht angenommen werden.

b) Alleinbelegung und Konkurrenzausschluss können nicht zugesichert werden.

c) Die Unterbringung in genau begrenzten Teilauflagen erfolgt bestmöglich. Geringfügige Gebietsabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

d) Letzter Rücktrittstermin: zwei Wochen vor Erscheinen.

e) Ein Beilagenhinweis liegt im Ermessen des Verlags.

f) Termine nach Abstimmung mit der Anzeigenabteilung.

g) Prospekte mit mehreren Blättern gelten nur dann als Beilage, wenn sie geheftet, geleimt oder kuvertiert sind.

h) Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Platzierungswünsche können nicht berücksichtigt werden.

i) Beilagenaufträge können erst nach Vorliegen eines Musters verbindlich bestätigt werden.

j) Die Berechnung erfolgt nach der beauftragten Menge.

k) Die Anlieferung sollte bei größeren Stückzahlen auf Paletten erfolgen. Diese sind transportsicher zu verpacken und gegen Feuchtigkeit zu schützen. Die Paletten sind deutlich auf Palettenfahnen mit folgenden Informationen zu kennzeichnen:

    1. Kunde

    2. Absender (Druckerei)

    3. Beilagenbezeichnung

    4. Stückzahl oder Anzahl der gebündelten Lagen zu Stück

    5. die Gesamtmenge ist in einem Lieferschein festzuhalten.

l) Spätestens bei Anlieferung der Beilagen muss ein schriftlicher Auftrag bei der Anzeigenabteilung vorliegen.

m) Durch unsere Qualitätskontrolle garantieren wir eine Verteilquote von 95% aller erreichbaren Haushalte. Sollte trotzdem Anlass zur Reklamation bestehen, wird um Nachricht binnen zwei Werktagen nach Verteiltermin gebeten (Fundort, Name, Straße, Hausnummer, Telefonnummer). Nur bei Einhaltung dieser Vorgaben kann eine Gewährleistung übernommen werden.

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