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Aichacher Zeitung LogoErst fliegt der Kartoffelbrei, dann fliegen die Fäuste - Inhaftierte Frauen erneut verurteilt | Aichacher Zeitung

Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 26.01.2022 17:24

Erst fliegt der Kartoffelbrei, dann fliegen die Fäuste - Inhaftierte Frauen erneut verurteilt

„Normalerweise gibt es keine Geldstrafe mehr, wenn man während der Haft erneut eine Straftat begeht”, mahnte die Richterin. Aber weil Kartoffelbrei und Plastikteller nicht geeignet seien, schwere Wunden zuzufügen, ließ sie nochmal Gnade vor Recht ergehen. Und weil beide Streithühner einsichtig waren und ehrliche Reue zeigten.

Es war im Juli 2021, als beide ihre Antipathie offen an den Tag legten. In der Mittagszeit während der Essensausgabe gerieten sie aneinander. Erst bewarfen sie sich gegenseitig mit Kartoffelbrei, dann flogen die Plastikteller und schließlich die Fäuste. Die 35-Jährige versetzte ihrer Kontrahentin einen Faustschlag aufs Auge, dafür zog sie die 31-Jährige an den Haaren und schubste sie vom Stuhl. Zurück blieben Kopfschmerzen, ein blaues Auge und etliche Kratzer.

Anlass für die Zwistigkeiten war wohl die geplante Verlegung einer der Angeklagten von einer Vierer- in eine Einzelzelle. Die genauen Hintergründe des Zickenkriegs konnten vor Gericht nicht geklärt werden. Über ihren Rechtsanwalt Maximilian Grashey räumte die 35-Jährige alle Vorwürfe umstandslos ein. „Meiner Mandantin tut das alles sehr leid”, betonte der Rechtsanwalt. „Es hat sich alles hochgeschaukelt, ich bin einfach ausgerastet”, ergänzte die Angeklagte selbst. „Es ist wirklich blöd gelaufen, es stimmt alles, was die Staatsanwältin gesagt hat”, gab auch die 31-Jährige ohne Ausflüchte zu. Sie wurde von Rechtsanwältin Mandana Mauss vertreten. „Meine Mandantin hat nichts beschönigt, sondern von Anfang an reinen Wein eingeschenkt”, führte die Rechtsanwältin aus. Beide Frauen boten sich gegenseitig zur Wiedergutmachung jeweils 50 Euro Schmerzensgeld an.

Die 35-Jährige aus München wurde im November 2021 aus der Haft entlassen. Als Beruf gab sie „Mutter und Hausfrau” an. Eine Friseurlehre hat sie abgebrochen, „weil mir der Beruf nicht taugte”. 2015 sei sie dann „abgerutscht”, habe Heroin konsumiert und sei immer tiefer auf die schiefe Bahn geraten. Insgesamt ist sie neunmal vorbestraft. Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln haben sie letztendlich ins Gefängnis gebracht. Die Kinder, eine 14-jährige Tochter und siebenjährige Zwillings-Mädchen, leben bei den Eltern des Vaters der Kinder. Sie selbst lebt von Hartz IV und wohnt bei ihrem Freund, den sie seit zwei Monaten kennt. Mittlerweile sei sie clean, bemühe sich aber trotzdem um einen Therapieplatz. Weil die 35-Jährige so oft, darunter auch einschlägig, vorbestraft ist, fiel ihre Strafe höher aus, begründete das Gericht. Ihre 31-jährige Rivalin wurde Ende Dezember 2021 aus der JVA Aichach entlassen. Die Deggendorferin hat ihre Lehre zur Fleischereifachverkäuferin zwar abgeschlossen, aber nur ein halbes Jahr, bis 2013, in diesem Beruf gearbeitet. Wegen „psychischer Probleme” habe sie ihren Arbeitsplatz verloren. Seither bekommt sie ebenfalls Hartz IV. Sie wohnt bei ihrem Vater. Drogen sind auch für sie kein Fremdwort. Sie hat sie nicht nur konsumiert, sondern auch Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in 15 Fällen geleistet. Das brachte sie ins Gefängnis. Mit Drogen habe sie zwischenzeitlich nichts mehr am Hut. „Nur noch ab und zu ein wenig Alkohol”. Zum Schluss hatte Richterin Andrea Hobert noch ein paar aufmunternde Worte für die Angeklagten: „Nutzen Sie die Chance, in Freiheit wieder Fuß zu fassen”, gab sie ihnen mit auf dem Weg nach Hause. „Normalerweise gibt es keine Geldstrafe mehr, wenn man während der Haft eine Straftat begeht”

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