Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 25.11.2021 17:35

Bistro im Ochsenstall

Im ehemaligen Ochsenstall   (links) sollen Wohnungen und ein Bistro entstehen. Auf dem weiteren Sandizeller Schlossareal sollen Wohnungen entstehen. 	Foto: Manfred Schalk (Foto: Manfred Schalk)
Im ehemaligen Ochsenstall (links) sollen Wohnungen und ein Bistro entstehen. Auf dem weiteren Sandizeller Schlossareal sollen Wohnungen entstehen. Foto: Manfred Schalk (Foto: Manfred Schalk)
Im ehemaligen Ochsenstall (links) sollen Wohnungen und ein Bistro entstehen. Auf dem weiteren Sandizeller Schlossareal sollen Wohnungen entstehen. Foto: Manfred Schalk (Foto: Manfred Schalk)
Im ehemaligen Ochsenstall (links) sollen Wohnungen und ein Bistro entstehen. Auf dem weiteren Sandizeller Schlossareal sollen Wohnungen entstehen. Foto: Manfred Schalk (Foto: Manfred Schalk)
Im ehemaligen Ochsenstall (links) sollen Wohnungen und ein Bistro entstehen. Auf dem weiteren Sandizeller Schlossareal sollen Wohnungen entstehen. Foto: Manfred Schalk (Foto: Manfred Schalk)

25 Wohneinheiten sowie ein Bistro sollen in dem ehemaligen Ochsenstall laut Bauantrag entstehen. Bei dem Ochsenstall handelt sich um ein Einzeldenkmal, führte Claudia Potratz vom Stadtbauamt aus. Damit gebe es aber auch eine Vielzahl denkmalrechtlicher Fragen zu klären - „da kommt es auf jeden Balken an”, so Potratz. Deshalb ergebe es aus Bauherrensicht auf jeden Fall Sinn, schon einmal anzufangen, das abzuarbeiten, auch wenn der Bebauungsplan für die weiteren Vorhaben auf dem Schlossareal erst noch aufgestellt werden muss.

Der Haken dabei: Für die geplanten 25 Wohnungen und das Bistro im ehemaligen Ochsenstall, der sich übrigens entlang der Allee befindet, sind insgesamt 69 Stellplätze für Autos erforderlich, ebenso wie 88 Fahrradstellplätze. Diese sollen sich dann aber alle auf dem Ostareal des Geländes befinden, welches derzeit noch in Planung ist. Der Nachweis, so Claudia Potratz, könne erst erbracht werden, wenn das Bebauungsplanverfahren durch ist.

Aktuell ist die dafür angedachte Tiefgarage schließlich noch fiktiv. Doch das Landratsamt als Genehmigungsbehörde werde diese zu 99 Prozent erst erteilen, wenn der Nachweis erbracht sei, erklärte Potratz. ais


Von Thomas Winter
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