Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 12.12.2018 12:00

„Der Fußball hat sein hässliches Gesicht gezeigt”

Der jungen Frau wurde vorgeworfen, sich im Oktober 2017 nach einem Spiel in der Regionalliga, bei dem der FCA II auf den TSV 1860 München traf, vermummt zu haben und mit einem Mob von Randalierern durch die Innenstadt gezogen zu sein.

Die 20-Jährige, verteidigt von Rechtsanwalt Moritz Bode, räumte die Vorwürfe weitgehend ein. Freilich hatte sie selbst keinen Anhänger der Münchner Fußballer verprügelt. Doch sie musste sich wegen Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verantworten. Sie befand sich in dem Pulk von etwa 50 bis 60 Ultras - einige von diesen wurden bereits in anderen Verfahren verurteilt - der vor gut einem Jahr nach dem Spiel in der WWK-Arena auf dem Moritzplatz gegen zehn bis 15 Münchner Fans in die Schlacht zog. Unbeteiligte Cafébesucher mussten sogar von den Außenplätzen in die Lokale flüchten, als am frühen Abend die Randale los ging. Die Angeklagte hatte sich damals einen Schlauchschal umgewickelt, der das Gesicht verdeckte. Das corpus delicti wurde vom Gericht eingezogen, sie bekommt es nicht zurück.

Ihre Lehrer hatten ihr stets vorbildliches, vorzügliches Verhalten attestiert. Der Jugendgerichtshelfer traf auf eine freundliche, höfliche junge Frau, als er mit ihr über die Anklage sprach. Die 20-Jährige engagiert sich sogar im sozialen Bereich.

Die junge Frau räumte ein, ein eingefleischter FCA-Fan und Mitglied der Legio Augusta zu sein. Allerdings gehe es ihr um den Sport, nicht ums „Krawallmachen”, wie Verteidiger Bode es nannte: „Der Fußball hat sein hässliches Gesicht gezeigt”, befand der Rechtsanwalt ob der damals wüsten Ausschreitungen, die von einem massiven Polizeiaufgebot beendet werden mussten, bei dem sogar Pfefferspray und Schlagstöcke zum Einsatz kamen. Dass sich seine Mandantin nicht rechtzeitig von dem gewaltbereiten Trupp abgesetzt habe, sondern von der Gruppendynamik mitgerissen worden sei, zeige deren Unreife.

Die Staatsanwältin beantragte schließlich 72 Stunden Hilfsdienste und die Auferlegung der Prozesskosten. Bode befand, mit 32 Stunden sei der Gerechtigkeit Genüge getan. Richter Kugler verwarnte die 20-Jährige schließlich und verurteilte sie zu 40 Stunden sozialer Hilfsdienst. Er sah davon ab, ihr die Gerichtskosten aufzubrummen.


Von Monika Grunert Glas
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