Das Kuriose an diesem Fall ist, dass am 13. Oktober vergangenen Jahres der neue Paragraf 315d des Strafgesetzbuches in Kraft trat. Nur einen Tag später, am 14. Oktober, sollen die Straßenrennen stattgefunden haben. Vor der Gesetzesreform handelte es sich hierbei lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von höchstens 400 Euro und dem Entzug der Fahrerlaubnis von einem Monat geahndet wurde. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind Verabredungen zu illegalen Straßenrennen eine Straftat. Auch wenn niemand zu Schaden kommt, drohen Teilnehmern bis zu zwei Jahre Haft. Kommt es zu Sachschäden, Verletzten oder gar Toten drohen bis zu zehn Jahre Haft und lebenslanges Fahrverbot. Anlass für die Gesetzesreform waren einige Fälle von Autorennen in Großstädten, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden und in diversen Gerichten höchst unterschiedliche Urteile gefällt wurden.