Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 05.01.2018 12:00

Keine Minijobber als Kinderpornografie-Ermittler: Polizei weist Vorwürfe zurück

Polizei und Staatsanwaltschaft sind für Ermittlungen, bei denen elektronische Datenträger ausgewertet werden müssen, mitunter auf die Dienste privater Spezialfirmen angewiesen - auch im Fall von Kinderpornografie. Polizeisprecher Manfred Gottschalk begründet das mit der schieren Menge. „Die Datenflut ist einfach zu groß”, sagt Gottschalk.

Die Hinweise gegen das Sachverständigenbüro aus dem Landkreis Augsburg gingen im Herbst 2017 auch bei der Polizei und Staatsanwaltschaft ein. Der Verdacht: Das Büro lasse Datenträger mit polizeilichen Beweismitteln außerhalb seiner Räumlichkeiten auswerten. „Dieser Umstand widerspricht grundsätzlich sicherheitsrechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Beweismitteln”, erklärt Gottschalk.

Die Sicherung von Beweismitteln im Rahmen der Ermittlungen zu Straftaten obliege grundsätzlich der Polizei, schränkt er ein. Doch „angesichts der zunehmenden Datenflut, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherstellung von Bilddateien auf den verschiedensten Datenträgern, ist indessen die Einbindung zuverlässiger externer Sachverständiger in Fällen unabdingbar, in denen große Datenmengen auszuwerten sind.” Dies diene auch der zügigen Durchführung der jeweiligen Ermittlungsverfahren. Die Zuverlässigkeit und die Eignung für diese gutachterliche Tätigkeit werde sowohl vor der Aufnahme der Tätigkeit als auch laufend mit unregelmäßigen Kontrollen durch die Kriminalpolizei überprüft, betont der Polizeisprecher. Und: „Das ist nichts Augsburg Spezifisches. Das machen auch andere Polizeiverbände so, etwa in München”, erklärt Gottschalk.


Von Markus Hoeck
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