Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 16.11.2016 12:00

Wiegt die Schuld besonders schwer?

Doch gibt die Art und Weise, wie er die Tat begangen hat, Anlass, ihn länger als die 15 Jahre, die in Deutschland „lebenslänglich” bedeuten, einzusperren? Staatsanwalt Matthias Neumann bejaht das, er sieht eine besondere Schwere der Schuld. Anders Verteidiger Bernd Scharinger: Er zitierte ähnliche Fälle, in denen die Angeklagten lediglich wegen eines „normalen” Mordes verurteilt wurden.

Eine gute halbe Stunde benötigten Staatsanwalt und Verteidiger jeweils, um ihre Sicht der Dinge darzulegen. Neumann bezeichnete die Tat, die sich in den Morgenstunden des 30. November 2015 in dem Mehrfamilienhaus am Friedberger Rothenberg ereignete, als eines der schwersten und blutigsten Verbrechen, die es im Landgerichtsbezirk Augsburg jemals gegeben habe. Horst K. habe seine Frau, „um vor seinen Problemen davonzulaufen und für ein paar Wochen Spaß aus dem Weg geräumt”. Der 53-Jährige habe dem Opfer zudem durch die Zerstückelung, die „Leichenschändung”, jede Würde genommen.

Bei dem Mord sei Horst K. planmäßig vorgegangen. Bereits Wochen vor der Tat habe er übers Internet Kontakt zu Frauen in Thailand aufgenommen, von denen er sich „die Erfüllung geheimer Wünsche” erhofft habe. Zudem habe er gegoogelt, wie sich ein Mord begehen lasse, und was er anschließend mit der Leiche machen könne. Am Samstag vor der Tat habe er den Hammer gekauft, am Sonntag das Hotel in Pattaya gebucht und damit das Todesurteil über seine Frau gesprochen.


Von Johannes Heim
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