„Es wurde in letzter Zeit viel Mist geschrieben über das Verhältnis Body-Mass-Index (BMI) und die Zulassung als Atemschutzträger bei der Feuerwehr. Der BMI ist nicht das ausschlaggebende Kriterium dafür. Der untersuchende Arzt sagt letztendlich, ob ein Feuerwehrler fähig ist, diese Aufgabe zu erfüllen, und niemand anders”, so der Augsburger Kreisbrandmeister Alfred Zinsmeister.
Wer darf nun Atemschutzgeräte tragen? Wer körperlich und geistig dazu geeignet ist. Und wer entscheidet das? Einzig der Arzt, der die gesetzlich vorgeschriebene Eignungsuntersuchung durchführt.