Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 24.06.2015 12:00

Rauchen auch im Biergarten verboten?

Anders am Freitag, 12. Dezember. An dem Abend habe eine bayerische Live-Band auf der Holzbühne im Wirtsgarten gespielt: „Susal”, die Partyhexe aus dem Bayerischen Wald. „Ich habe in etwa 20 Meter Entfernung geprüft, ob man etwas hört, aber es war nicht sehr laut”, beteuerte der Gastronom.

Das bestritt der Polizeibeamte, der an dem Freitagabend kurz vor Mitternacht persönlich vor Ort war. Seiner Aussage zufolge sei der Lärm, der vom Sommerkeller kam, noch im Kellerweg zu hören gewesen. Unstrittig indes war, dass auf dem Biergartengelände geraucht wurde. „Viele der 70 bis 100 Gäste in und außerhalb des Zeltes rauchten. Im Zelt standen überall volle Aschenbecher”, gab der Polizeibeamte an. Dem wollte der Wirt nicht widersprechen, wohl aber der Formulierung „im Zelt”.

„Wir haben lediglich einen überdachten Außenbereich mit beweglichen Zeltplanen, die wir abends abnehmen. Ein Zelt haben wir keines aufgestellt”, stellte Walter Fischer klar. Ihm sei völlig wurscht, ob da ein Zelt stand oder nicht, ließ Walter Hell die Anwesenden wissen. Entscheidend sei für ihn folgender Sachverhalt: Handelt es sich beim Winterbiergarten trotz überdachtem Außenbereich nach wie vor um einen Biergarten; demnach sei das Rauchen hier durchaus erlaubt, allerdings hätte Walter Fischer dann die geltende Biergartenöffnungszeit bis 23 Uhr einhalten müssen. Oder: Der Winterbiergarten ist kein Biergarten, dann hätte im überdachten Außenbereich nicht geraucht werden dürfen.

Diese Frage soll nun bis 9. Juli 2015 geklärt werden. Richter Walter Hell deutete an, er tendiere zu der Variante, dass es sich bei dem Außenbereich um einen „geschlossenen Raum mit geöffneten Türen” handelt. Und entsprechend einer Gaststätte sei das Rauchen hier ja auch nicht erlaubt, auch wenn alle Türen offen stünden.


Von Thomas Winter
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