Während der eine schon vor ein paar Monaten wegen einer Messerattacke, die teils schwere Schnittverletzungen an der Hand und am Hals des Opfers hinterließ, einen Strafbefehl über eine Geldstrafe erhalten und akzeptiert hatte, war der andere nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung angeklagt. Der 54-Jährige bestritt die Vorwürfe. Er berichtete aus seiner Sicht, wie es zu dem Zerwürfnis mit seinem zehn Jahre jüngeren Freund kommen konnte. Demnach betrieben die beiden Männer gemeinsam eine Sportgaststätte. Es habe aber, so der Angeklagte, Differenzen wegen der Abrechnung gegeben. „Er führte sich als alleiniger Chef auf und kaufte von meinem Geld ein.” Eines Abends im Oktober vor einem Jahr wollte er das klären. Die beiden Männer trafen im Bewirtungsraum aufeinander, schickten die Gäste hinaus und sperrten ab. „Ein Fenster war gekippt, von draußen konnte man also alles sehen und hören”, berichtete ein Zeuge Richterin Beate Schauer. Er habe beobachtet, wie der Angeklagte den anderen Wirt bedroht und eine Flasche in dessen Richtung geworfen habe. Der 54-Jährige sei an diesem Abend sehr aggressiv gewesen. „Ich war so wütend, da habe ich die Flasche vor mir auf den Boden geschleudert”, erklärte der jedoch. „Ich werde dein Lokal niederbrennen”, habe er nie gesagt.