Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 08.02.2019 12:00

Emsige Sammler

Was soll sich in der Landwirtschaft ändern? Ganz grundsätzlich fordert das Volksbegehren, dass sich der Staat verpflichtet, Artenvielfalt zu sichern und die dazu gehörenden Lebensräume zu erhalten. Bis 2025 sollen mindestens 20 Prozent und bis 2030 mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen im Freistaat gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaftet werden. Aktuell sind es etwa zehn Prozent. Der Bauernverband hält dem entgegen, dass es schon heute ein Überangebot an Öko-Lebensmitteln gibt. Das liegt unter anderem daran, dass derzeit noch viele Öko-Lebensmittel importiert werden. Tatsächlich finden derzeit nicht alle Bio-Bauern, die Milchwirtschaft betreiben, eine Molkerei, die die Milch abnimmt. Ohne steigende Nachfrage oder staatliche Eingriffe ist das also schwierig. Nichtsdestoweniger wollen die Volksbegehren-Initiatoren, dass staatliche Flächen in Zukunft komplett ökologisch bewirtschaftet werden. Die Nachfrage könnte unter anderem dadurch angekurbelt werden, dass in Schulen und Behörden-Kantinen ausschließlich Bioprodukte verwendet werden. Die Öko-Bauern haben unterdessen weniger Sorge um den Biomilch-Markt: Die Ökoanbauverbände unterstützen das Volksbegehren.

Weitere Forderungen im Detail: Ein fünf Meter breiter Streifen entlang der Ufer von Gewässern soll von landwirtschaftlicher Nutzung unberührt bleiben. Es soll ein Netz aus miteinander verbundenen Biotopen entstehen, das 2027 mindestens 13 Prozent des nicht versiegelten Lands umfasst. Die Initiatoren wollen verbieten, dass Hecken und Feldhaine beschädigt werden und Dauergrünland flächendeckend mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wird. Zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen - nicht pro Betrieb, sondern bayernweit - sollen nach dem 15. Juni gemäht werden. Derzeit sind es fünf Prozent. Schon jetzt erhalten Landwirte dafür 320 Euro pro Hektar Prämie. Allerdings ist der Wegfall der Förderung aus dem Kulap-Programm eine der größten Befürchtungen des Bauernverbands. Wenn der Naturschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, werde er nicht mehr finanziell gefördert. Die Auffassung teilen die Volksbegehren-Unterstützer nicht: Förderung sei dennoch möglich.

Ferner sollen die Wälder im Besitz des Freistaats so bewirtschaftet werden, dass die biologische Vielfalt des Waldes erhalten bleibt. Der Jagdverband, der ebenfalls zu den Kritikern des Volksbegehrens gehört, stört sich nicht an diesem Teil. Vielmehr hält er das Volksbegehren für einen Eingriff in das Eigentumsrecht. Naturschutz könne nur freiwillig vorangebracht werden.


Von Robert Edler
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