Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 05.04.2018 12:00

Kind bekommen oder nicht?

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Um welche Praxis es sich handelt, müssen Frauen bei Gesundheitsämtern oder Krankenkassen erfragen. Darauf hinweisen beziehungsweise damit „werben” darf die Praxis nicht. Dies ist in einem Paragrafen festgeschrieben, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft” verbietet, wobei „Werbung” eben schon heißen kann, auf der Webseite einer Arztpraxis in sachlichem Ton darüber zu informieren, welche Abbruchsverfahren es gibt und dass man vor einer Vollnarkose nichts essen sollte.

Um diesen Punkt drehte sich jüngst eine Debatte, die der neue Gesundheitsminister Jens Spahn angestoßen hatte. Im Zusammenhang mit dem Paragraf 219a Strafgesetzbuch warf der CDU-Mann Frauenrechtlerinnen vor, sich angeblich mehr um Tiere als um ungeborenes menschliches Leben zu kümmern.

Mit der eigentlichen Frage, ob oder unter welchen Umständen eine beginnende Schwangerschaft abgebrochen werden sollte und welche Folgen sich dadurch für die Betroffenen ergeben, hatte die Diskussion wenig zu tun. Solche Informationen erhalten Frauen bei einer Schwangerenkonfliktberatung - etwa bei der Staatlichen Schwangerenberatungsstelle am Aichacher Stadtplatz, der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas oder pro familia. Wer dort teilgenommen hat, erhält einen sogenannten Beratungsschein. Ohne ihn ist eine Abtreibung illegal. Zwischen dem Beratungstermin und der Abtreibung müssen zudem mindestens drei Tage liegen. Im vergangenen Jahr haben sich 57 Frauen an die Staatliche Schwangerenberatungsstelle im Landratsamt Aichach-Friedberg gewandt. Laut Wolfgang Müller, Pressesprecher am Landratsamt, war der Großteil der Hilfesuchenden zwischen 18 und 35 Jahre alt, nur eine Schwangere war minderjährig.

Die Zahl der Beratungen und der Schwangerschaftsabbrüche ist Wolfgang Müller zufolge im Wittelsbacher Land in den letzten Jahren relativ gleich geblieben.


Von Thomas Winter
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