Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 03.01.2018 12:00

Angehörige sind die beste Heimaufsicht

Für die Pflege in Heimen gelten sogenannte Expertenstandards: Wie läuft das Schmerzmanagement, werden die Bewohner mobilisiert, oder wie werden die Belange von Dementen gehandhabt?

Die Heimaufsicht kommt mit einem mehrköpfigen Team unangemeldet zu Begehungen. Einen Teil ihrer Informationen bezieht sie aus der Dokumentation. Es bleibt aber auch genug Zeit, um mit Bewohnern zu sprechen und Beobachtungen anzustellen. „Wir sehen es ja, ob jemand zusammengesunken irgendwo sitzt und nie Ansprache hat. Oder hören zu, wenn jemand erzählt, dass er Schmerzen hat.” Am Ende schreibt die Heimaufsicht einen Bericht, in dem auch die festgestellten Mängel enthalten sind. Ein festgestellter Mangel kostet eine Strafgebühr. Drei Euro pro Bewohner lautet dafür der Satz im Freistaat Bayern. Sollte mehr als nur ein Mangel festgestellt werden, ändert sich der Satz nicht.

Es gibt auch sogenannte erhebliche Mängel, die mit einem Zwangsgeld von 500 bis 1000 Euro belegt werden können. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Arzt einem Bewohner ein Schmerzmittel verschreibt, dieser es aber nicht bekommt. Auch Fehlbestände im Betäubungsmittelbestand wären ein erheblicher Verstoß.

Begehungen werden einerseits turnusmäßig durchgeführt, können aber auch aufgrund von Beschwerden veranlasst werden. Wenn Angehörige bei der Altenhilfe des Landratsamtes vorstellig werden, klopft Gabriele Bott erst einmal ab, wo das Problem liegt. Nicht selten handelt es sich um Kommunikationsprobleme.

Dann regt die Heimaufsicht ein Gespräch mit der Pflegedienstleitung an oder vermittelt in Ausnahmefällen auch selbst. In anderen Fällen ist aber auch etwas dran an den Vorwürfen. Gabriele Bott ist ohnehin der Ansicht, dass es nicht zu viele Kritiker gibt, sondern eher das Gegenteil ist der Fall: „Die Leute nehmen viel zu viel hin”, auch wenn die Heime im Wittelsbacher Land im Durchschnitt relativ gut seien. Dadurch, dass Pflegeplätze immer teurer werden, würde aber allmählich auch der Anspruch wachsen.

Der vor einigen Jahren eingeführte Pflege-Tüv hilft Angehörigen bei der Auswahl einer Einrichtung kaum weiter. Bekanntlich haben fast alle Heime mit Bestnoten abgeschlossen. Eine neue Version wird es nicht vor 2019 geben. Die Vertreter des Medizinischen Diensts der Krankenkassen, der die Beurteilung der Heime durchführt, sind aus Sicht von Gabriele Bott zwar wirklich kompetent und ihre Beratung sei gut.

Doch das Bewertungssystem war ungeeignet. Aktuell wird an einem neuen Bewertungssystem gearbeitet. Bis dahin können die Angehörigen zwar Berichte des Medizinischen Diensts einsehen. Doch um herauszufinden, ob ein Heim geeignet ist, empfiehlt Gabriele Bott: „Finden Sie jemand, der dort einen Angehörigen hat und besuchen Sie ihn. Sprechen Sie mit ein paar Leuten dort, achten Sie auf den Umgangston.”

Wenn man sich umsehe, wie dekoriert sei und wie sich die Menschen bewegten, oder auch auf den Geruch achte, „dann bekommt man ein Gefühl, wie die Stimmung dort ist”. Das verrate mehr über die Qualität der Pflege als der bauliche Zustand des Hauses. Wer ein Heim sucht, muss hingehen und mit den Menschen sprechen


Von Carina Lautenbacher
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