Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.11.2017 12:00

Teurer Porsche kostet ein Jahr Haft

Am zweiten Prozesstag erschien der Angeklagte, der mit seiner Firma die Finanzierung für die Kunden eines Fertighausunternehmens abwickelt, mit einem neuen Rechtsanwalt. Michael Neuhierl legte vor Gericht dar, dass es gar keine Unterschlagung gegeben habe. Es sei immerhin denkbar, dass sein Mandant die E-Mail der Leasingfirma zur Kündigung des Vertrags nicht am Eingangstag gelesen habe. Wenn er zugleich die Zahlung bei der Bank beauftragt habe, sei es möglich, dass die Summe gebucht wurde, ehe der Angeklagte Kenntnis von der Vertragskündigung gehabt habe. Dann hätte er sich zu Recht als Besitzer des Wagens gesehen, den er übrigens der Leasingfirma nach der Sicherstellung für 130 000 Euro abkaufte, obwohl er nur 90 000 Euro wert war. Seine Begründung: Der Porsche habe einen ideellen Wert für ihn gehabt. Jedenfalls habe es keinen Versuch gegeben, sich den Porsche Boxster Spyder dauerhaft anzueignen. Der Verteidiger plädierte deshalb auf Freispruch.

Dieser Theorie schenkten weder Richter noch Staatsanwältin den geringsten Glauben.


Von Carina Lautenbacher
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