Die Gemeinde gewährt fünf Prozent auf die zuschussfähigen Kosten. Die wurden bislang auch in der Kostenberechnung der Bischöflichen Finanzkammer der Diözese Augsburg ausgewiesen. In der Endabrechnung, die auch eine Teuerung enthielt, war aber nicht mehr absehbar, welche Summe davon die förderfähigen Kosten umfasst. Nun stand das Gremium vor der Frage, ob man die eigenen Grundsätze den kirchlichen Rechnungen anpassen sollte. Zumal man auf Nachfrage in Augsburg mit dem Hinweis abgewiesen wurde, das Ausweisen der zuschussfähigen Kosten in der Schlussabrechnung sei für die Diözese irrelevant. Das Problem: Den Zuschuss von der Gemeinde erhalten die betroffenen Kirchenstiftungen vor Ort. Dennoch war der Finanzausschuss nicht zu Kompromissen bereit. Alwin Wagner (CWG) und Mirko Ketz (CSU) waren einhellig der Ansicht: Wolle die Kirche den Zuschuss, müsse sie die Abrechnung anpassen. Zur Not müssten die Kirchenstiftungen Druck in Augsburg machen. „Wir verlangen diese Berechnung ja auch von den Vereinen”, flankierte Bürgermeister Franz Schindele.