Die verhängnisvolle Karambolage ereignete sich, als der einfahrende Personenzug auf ein Gleis geleitet wurde, auf dem ein Güterzug abgestellt war. Nach dem damaligen Erkenntnisstand hatte der Fahrdienstleiter, der die Weichen mechanisch stellen muss, den abgestellten Zug nicht gesehen oder vergessen. Der Bahnhof in der Paarstadt ist der einzige auf der Strecke zwischen Augsburg und Ingolstadt, an dem noch ein mechanisches Stellwerk seinen Dienst verrichtet. Dort gilt das Prinzip des Augenscheins - und Handarbeit. Ob freie Sicht herrscht, muss der Fahrdienstleiter selbst prüfen. Ein elektronisches Warnsystem, das die Kontrolle durch reinen Augenschein ersetzt, hätte das Unglück vermutlich verhindert. Eine technische Störung schloss die Polizei kurz nach dem Unfall jedenfalls aus, man ging von menschlichem Versagen aus.
Ein Gutachten wurde zur genauen Klärung des Unfallhergangs in Auftrag gegeben. Das liege inzwischen vor, wie Augsburgs Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai auf Nachfrage erklärte. Zu Inhalten wollte er sich nicht äußern. Es seien ergänzende Ermittlungen notwendig geworden. Wann auch sie abgeschlossen sind, könne man momentan nicht sagen. „An Spekulationen beteilige ich mich nicht”, so Nickolai.