Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 21.05.2015 12:00

Eine Frage der Versicherung für die Tornado-Opfer

Der Infoabend der Bayerischen Versicherungskammer  in Affing wurde von den Tornado-Opfern genutzt, um zahlreiche Fragen zur Schadensregulierung zu stellen.	Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Der Infoabend der Bayerischen Versicherungskammer in Affing wurde von den Tornado-Opfern genutzt, um zahlreiche Fragen zur Schadensregulierung zu stellen. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Der Infoabend der Bayerischen Versicherungskammer in Affing wurde von den Tornado-Opfern genutzt, um zahlreiche Fragen zur Schadensregulierung zu stellen. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Der Infoabend der Bayerischen Versicherungskammer in Affing wurde von den Tornado-Opfern genutzt, um zahlreiche Fragen zur Schadensregulierung zu stellen. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Der Infoabend der Bayerischen Versicherungskammer in Affing wurde von den Tornado-Opfern genutzt, um zahlreiche Fragen zur Schadensregulierung zu stellen. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)

Die Versicherung hat zwar 82 Prozent der Betroffenen als Klienten, doch nur 36 Prozent davon haben eine Sturm-Police, erklärt Sprecher Stefan Liebl. So wunderte es nicht, dass manche der Besucher verzweifelt nach einem Strohhalm suchten.

Sie erfuhren, dass die Versicherung des Nachbars nicht für Schäden aufkommt, die durch umherfliegende Teile vom nachbarsgrundstück verursacht wurden; dass für beschädigte Autos nur die eigene Kfz-Versicherung (Teilkasko) der Ansprechpartner ist; und dass ein Ortswechsel kein Problem darstellt.

Bei Betroffenen, die gegen Sturm versichert sind und deren Haus abgerissen werden muss,  zahlt die Versicherung den Neubau, der sich nach Art und Größe am alten Gebäude orientieren muss. Sturmversicherungen greifen ab Stärke Acht, nach oben sind keine Grenzen gesetzt.

Fällt ein Baum aufs Haus, zahlt die Gebäudeversicherung, ”loses” Mobiliar ersetzt die Hausratversicherung. Angedockt an die Hausratversicherung ist oft eine für Glas (Fenster). Rollos hingegen sind Gebäudebestandteile, ebenso wie Fensterrahmen, da greift, so vorhanden, die Gebäudeversicherung (Sturm).

Grundsätzlich müssen Schäden unverzüglich gemeldet werden, was bedeutet: dann, wenn man sie bemerkt. Fristen gibt es nicht, doch wird es nach Jahr und Tag schwer, einen Zusammenhang mit dem Sturm nachzuweisen. Jeder sollte jetzt sein Hab und Gut inspizieren. Versicherungsexperten erstellen Schadensaufstellung gemeinsam mit den Eigentümern. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert.

Manche Versicherungen schicken einen Gutachter und zahlen nach Wochen gemäß dessen Expertise. Die BVK schickt eigene Mitarbeiter, die sich die Schäden ansehen, die Angebote der Handwerker vergleichen und dann einen Vorschuss gewähren. Die Sturmversicherung belohnt Eigenleistung: Wer selbst bei sich aufräumt, bekommt 15 Euro pro Stunde, erledigt er Arbeiten, die seinem Beruf entsprechen, 25 Euro. Diese Entschädigung erhält auch der helfende Nachbar.

An finanziellen Hilfen gibt es Sofortgeld, Soforthilfen und einen Härtefonds bei Existenzgefährdung. Gestern kamen schon 28 Hilfesuchende in die Gemeine, um mit Mitarbeitern des Landratsamts 56 Anträge auszufüllen. Auch heute zwischen 8 und 18 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr findet man Ansprechpartner. Formulare gibt's auch unter

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Von Robert Edler
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