„Es ist die Horrorvorstellung vieler Menschen, dass jemand draußen herum läuft und Opfer vergewaltigt. Es handelt sich um berechtigte Ängste, wie sie dieser Fall auch schürte”, so Richter Schmidt in seiner Urteilsverkündung. Vor allem die Vergewaltigung in St. Afra bezeichnete er als „besonders krassen Fall”. Zudem habe der Fall auch in der Öffentlichkeit hohe Wellen verursacht.
Der Schuldspruch beruhe, so Schmidt, auf der umfangreichen Beweisaufnahme und dem Geständnis des Angeklagten zu Prozessbeginn, obwohl er zu Details seiner Taten schwieg. Der Richter fasste zusammen: „In der Summe besteht für uns kein Zweifel, dass sich alle Delikte so zugetragen haben.”