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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

„Reichsbürger” auf dem Trittbrett: Rentner mit „Reichskarte” in Augsburg zu Geldstrafe verurteilt

Jetzt wird Richter Dominik Wagner das erste Mal laut: „Noch eine Unterbrechung und ich verdonnere Sie zu Ordnungsgeld“, ruft er in Richtung Zuschauerbereich des Gerichtssaals und fügt hinzu: „Sie brauchen auch gar nicht weiter mit mir zu diskutieren.“ Angesprochen ist ein vermutlich Gleichgesinnter des sogenannten Reichsbürgers, der sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten muss.

Es sollte der einzige Zwischenfall eines Verfahrens sein, das mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen verbunden war. Polizeibeamte führten Personenkontrollen direkt vor dem Sitzungssaal durch, nahmen den wenigen Zuhörern sämtliche elektronische Geräte ab.

Dem Angeklagten, einem 68-jährigen Rentner aus Welden, wurde die Anstiftung zur Urkundenfälschung vorgeworfen. Bei einem Passfälscher hatte er einen Antrag auf eine „Reichskarte“ gestellt. Hierbei handelt es sich um ein Ausweisdokument, das insbesondere für „Nicht-Amtspersonen und bei Kontrollen im Ausland einem Originaldokument zum Verwechseln ähnlich sehe“, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage beschrieb.

Der Beschuldigte verzichtete auf einen Anwalt und verteidigte sich selbst. Aus Protest blieb der kurzhaarige, fit und gepflegt wirkende Senior die ersten 20 Minuten des Prozesses stehen und erschwerte das Verfahren, indem er im Bezug auf die Angaben zu seiner Person die offiziellen Bezeichnungen nicht akzeptierte und hervorhob, dass er ein „lebender, freier“ und – wie er tatsächlich sagte – „unverschollener Bürger“ ist.

Richter Wagner duldete derlei Spielchen freilich nicht und wiederholte seine Fragen. „Dann will ich nicht in die Identifikation eintreten“, erwiderte der Angeklagte.

Daraufhin folgte die Beweisaufnahme. Ein Polizist erklärte, dass die Polizei bei der Auswertung von 600 Datensätzen, die im Zusammenhang mit den sogenannten Reichsbürgern stehen, auf den 68-Jährigen aufmerksam geworden sei. Bei einer Hausdurchsuchung am 16. Januar stellte der Polizeibeamte das gefälschte Dokument sicher. Außerdem lag der Antrag auf Erstellung der „Reichskarte“ vom 1. August 2016 vor.

Die Prozessbeteiligten nahmen diesen in Augenschein. Der Rentner gab zu, dass es sich hierbei um seine Unterschrift handelt. Zuvor hatte er noch angegeben, seinen „administrativen Schreiben“ ans Gericht nichts hinzufügen zu wollen. Diese Schreiben, in denen der Angeklagte bereits vor Prozessbeginn postalisch seine Aussage gemacht hatte, hielt Richter Wagner allerdings für „nicht verfahrensrelevant“. Er fragte den Rentner, warum er diese Briefe mit seinem Fingerabdruck signiert, aber den als Beweis vorliegenden Antrag mit seiner Unterschrift versehen hatte. „Wichtige Dokumente werden mit dem Autographen, also dem Daumenabdruck, versehen. 2016 war ich damit noch nicht bewandert“, antwortete der Angeklagte.

Bereits 2017 hatte das Landgericht den 68-jährigen Rentner in einer Angelegenheit, die ebenfalls in Zusammenhang mit den „Reichsbürgern“ steht, zu einem Bußgeld verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch abermals ein Bußgeld von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Der Angeklagte plädierte auf Freispruch, schließlich sei ja kein Schaden entstanden.

Wagner verurteilte ihn allerdings zu 120 Tagessätzen, je 25 Euro. Er begründete, dass das Handeln des Angeklagten widersprüchlich sei. Einerseits erkenne er den deutschen Staat nicht an, beziehe aber von selbigem seine Rente. Des Weiteren bezeichnete der Vorsitzende den 68-Jährigen als „Trittbrettfahrer, der diese Gedanken nicht verinnerlicht hat und nur mitläuft“. Diese hohe Strafe solle quasi die Bewährungsstrafe sein, sollte er noch einmal im Zusammenhang mit den sogenannten Reichsbürgern vor Gericht stehen, drohe ihm eine Freiheitsstrafe.


Von Patrick Bruckner
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