Keine Strafe für Grundstücksverkauf
Viele Gemeinden verpflichten Grundstückskäufer, innerhalb einer bestimmten Frist zu bauen, einzuziehen und in diesem Bau auch selbst einige Jahre zu wohnen. Damit soll der Immobilienspekulation ein Riegel vorgeschoben werden. Wird das nicht eingehalten, sind in manchen Kommunen Strafzahlungen in den jeweiligen Notarverträgen vorgesehen. Der Bundesgerichtshof hat diese Regelung nun aber zu Fall gebracht. Ein Bürger hatte gegen die Gemeinde Gachenbach geklagt - und Recht bekommen.