Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 11.02.2015 12:00

Kunstraubprozess: Pöttmeser scheitert auch vor Landgericht

Nach Ansicht beider Gerichte hat er am 6. Juli 2012 einen Einbruch in sein Haus in Pöttmes fingiert und zudem versucht, seine Versicherung in Höhe von rund einer halben Million Euro zu betrügen, indem er nicht gestohlene Gegenstände als Diebesgut angab. Die Verteidigung hat Revision angekündigt.

Richterin Pohl blieb mit der verhängten Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten knapp unter der Vorstellung von Staatsanwältin Regina Grandl, die zwei Jahre und zehn Monate Gesamtfreiheitsstrafe gefordert hatte. Zu viele Zweifel und Ungereimtheiten brachten Pohl und ihre beiden Schöffen zu diesem Urteil. Die Begründung hielt Herrmann für „nicht vertretbar”. Das Oberlandesgericht ist die nächste Instanz für die bereits von ihm angekündigte Revision. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, muss der Pöttmeser vorerst nicht in Haft. Parallel muss sich der 61-Jährige derzeit auch vor dem Amtsgericht in Ingolstadt verantworten (wir berichteten). In diesem Verfahren wird ihm und einem ehemaligen Geschäftspartner, einem Zahnarzt, Betrug in 162 Fällen vorgeworfen. Verteidiger fordert Freispruch


Von Robert Edler
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