Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung im Straßenverkehr

Unter anderem muss der Verurteilte nun ein halbes Jahr auf seinen Führerschein verzichten.  (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Unter anderem muss der Verurteilte nun ein halbes Jahr auf seinen Führerschein verzichten. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Unter anderem muss der Verurteilte nun ein halbes Jahr auf seinen Führerschein verzichten. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Unter anderem muss der Verurteilte nun ein halbes Jahr auf seinen Führerschein verzichten. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Unter anderem muss der Verurteilte nun ein halbes Jahr auf seinen Führerschein verzichten. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)

Weil er einen Verkehrsteilnehmer zunächst nötigte, ihm dann folgte, ihn schlug und drohte, ihn umzubringen, hat sich ein heute 24-jähriger Autofahrer wegen Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung vor kurzem vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten müssen.

Der Fall spielte sich im März vergangenen Jahres auf der Bundesstraße 2 bei Biberbach ab. Dabei fuhr der Angeklagte mit seinem BMW M5 seinem Vordermann so dicht auf, dass dieser dessen Nummernschild nicht mehr lesen konnte. Dabei betätigte er fortwährend die Lichthupe. Als der Vorausfahrende dann die Spur wechselte, folgte ihm der Angeklagte bis auf einen Parkplatz in Meitingen. Das Opfer stieg aus seinem Wagen woraufhin sich der Angeklagte quer auf zwei Behindertenparkplätze stellte und ebenfalls ausstieg. Der BMW-Fahrer ging auf sein Gegenüber zu und schlug ihm zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht. Darüber hinaus drohte er dem Mann an, ihn durch Augsburg zu ziehen und ihn umzubringen.

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den geständigen und bereits einschlägig vorbestraften Fahrer zu einer Geldstrafe von 4800 Euro und einem Führerscheinentzug von einem halben Jahr. (pm)

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