Grundlage einer Genehmigung ist ein immissionsschutzrechtliches Verfahren. Im Zuge dessen werden die betroffenen Gemeinden Sielenbach (hat schon zugestimmt), Dasing und Aichach um eine Stellungnahme gebeten. Sofern es um die Windräder auf ihren eigenen Fluren geht (drei im Bereich Aichach, zwei im Gemeindebereich von Sielenbach, eins auf Dasinger Flur) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt – oder eben nicht. Obwohl das Projekt der Energiebauern nach derzeitigem Wissensstand als genehmigungsfähig gilt, können die Kommunen ihr Einvernehmen verweigern. Ob das Nein zu Recht erfolgte, wird dann von der eigentlichen Genehmigungsbehörde, dem staatlichen Bauamt am Landratsamt, geprüft. Das kann das gemeindliche Einvernehmen ersetzen. In diesem Fall müsste die Gemeinde in relativ kurzer Zeit noch einmal gehört werden.
Klar ist, dass das Energiebauern-Projekt nach „alter“ Rechtslage geprüft wird. Dafür mussten bis zum Stichtag 3. Februar „vollständige Anträge“ eingereicht sein. „Dies trifft auf den Antrag der Energiebauern zu“, so Dr. Georg Bruckmeir, zuständiger Abteilungsleiter beim Landratsamt. Ob er genehmigungsfähig sei, werde sich erst im Laufe des Verfahrens herausstellen.
Wie lange das dauert, lässt sich nicht voraussagen. Derzeit rechnet man im Landratsamt mit einem Bescheid für Ende April, Anfang Mai. Übrigens: Im Landratsamt wurde ein Antrag für alle sechs Anlagen eingereicht. Das heißt: Sie werden im Paket behandelt, nicht einzeln. So gesehen spielt es vorerst keine Rolle, dass die Gemeinde Sielenbach den beiden auf ihrer Flur geplanten Windrädern bereits zugestimmt hat.
Nun zu den möglichen Rechtsmitteln, die jeweils beiden Seiten zustehen. Dass sie gezogen werden, dürfte schon jetzt klar sein. Gegen eine mögliche Genehmigung „kann jeder klagen, der behauptet, von der Anlage beeinträchtigt zu sein“, so Dr. Georg Bruckmeir zur Situation der Anwohner.