Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 29.06.2017 12:00

Der Haufen des Anstoßes: Sind Hackschnitzel schlimmer als Sägemehl?

1500 Quadratmeter groß  und bis zu vier Meter hoch ist der Sägemehl-Haufen inmitten des Firmengeländes der Firma Pfeifer. Statt Sägemehl sollen hier künftig Hackschnitzel gelagert werden - ein entsprechender Antrag lag nun dem Gemeinderat vor. 	Foto: Erich Hoffmann (Foto: Erich Hoffmann)
1500 Quadratmeter groß und bis zu vier Meter hoch ist der Sägemehl-Haufen inmitten des Firmengeländes der Firma Pfeifer. Statt Sägemehl sollen hier künftig Hackschnitzel gelagert werden - ein entsprechender Antrag lag nun dem Gemeinderat vor. Foto: Erich Hoffmann (Foto: Erich Hoffmann)
1500 Quadratmeter groß und bis zu vier Meter hoch ist der Sägemehl-Haufen inmitten des Firmengeländes der Firma Pfeifer. Statt Sägemehl sollen hier künftig Hackschnitzel gelagert werden - ein entsprechender Antrag lag nun dem Gemeinderat vor. Foto: Erich Hoffmann (Foto: Erich Hoffmann)
1500 Quadratmeter groß und bis zu vier Meter hoch ist der Sägemehl-Haufen inmitten des Firmengeländes der Firma Pfeifer. Statt Sägemehl sollen hier künftig Hackschnitzel gelagert werden - ein entsprechender Antrag lag nun dem Gemeinderat vor. Foto: Erich Hoffmann (Foto: Erich Hoffmann)
1500 Quadratmeter groß und bis zu vier Meter hoch ist der Sägemehl-Haufen inmitten des Firmengeländes der Firma Pfeifer. Statt Sägemehl sollen hier künftig Hackschnitzel gelagert werden - ein entsprechender Antrag lag nun dem Gemeinderat vor. Foto: Erich Hoffmann (Foto: Erich Hoffmann)

Einige der Anrainer wollten sich selbst ein Bild machen von der politischen Entscheidungsfindung des Gremiums. Rund zehn Betroffene verfolgten die Sitzung des Kühbacher Gemeinderats deshalb als Besucher. Sie hegten wohl auch die Hoffnung, angehört zu werden. Allerdings vergebens. Die Haltung von Bürgermeister Lotterschmid war eindeutig: Die Entscheidung trifft das Lokalparlament, die Anwohner sind nur Zuhörer.

Lotterschmid machte zudem deutlich, dass der Entscheidungsspielraum der Gemeinde ohnehin sehr, sehr begrenzt sei. „Die Fläche liegt innerhalb des Bebauungsplans und der Bauantrag entspricht allen Forderungen”, so der Bürgermeister, es wäre also unsinnig, das Einvernehmen zu verweigern.

Entsprechend hätte Johann Lotterschmid den Bauantrag auch ins Freistellungsverfahren geben können, nach einer Behandlung im Gemeinderat hätte das gemeindliche Einvernehmen dann auf dem Büroweg erteilt werden können. Dass der Bürgermeister die „Entscheidung” dennoch den Räten überließ, begründete er so: „Das Lärmgutachten ist mir zu brisant.”


Von Thomas Winter
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