Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 29.03.2017 12:00

Nagelfallen im Kühbacher Forst: 1000 Euro Belohnung

Teilnehmer runder Tisch: Teilgenommen haben die Forstverwaltung Kühbach in Person von Umberto Freiherr von Beck-Peccoz, Revierleiterin Silke Schweizer sowie Kurt Schweizer, langjähriger Förster und jetziger Jagdleiter. Ebenfalls mit dabei: Wolfgang Grinzinger, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Aichach-Friedberg, Erich Weberstetter, Leiter der Polizeiinspektion Aichach, Erich Hoffmann, Vorsitzender der Grubetfreunde Aichach, Stellvertreter Peter Lerchl, Rainer Reith, Vorsitzender des Deutschen Alpenvereins (DAV) Sektion Aichach, sowie Alexander Vogt, Leiter der Mountainbike-Gruppe.

Krimineller Akt: Einig waren sich alle Beteiligten in der Ächtung der im Kühbacher Forst aufgefundenen Nagelfallen als gemeingefährlich und kriminell.

Belohnung: Angesichts der Gefährdung, die von den gefundenen Fallen ausgehe, wurde von den Beteiligten eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ausgesetzt.

Wie bei der Veranstaltung am 13. März im Gasthaus Thomabräu in Kühbach bekannt wurde, gibt es bisher noch keine Hinweise aus der Bevölkerung (wir berichteten). Laut Erich Weberstetter hat die Polizei Aichach die Ermittlungen deshalb eingestellt.

Welche Wege sind befahrbar? Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen für das Mountainbiken im Wald bestand bei dem Treffen im Schloss laut Pressemitteilung breite Einigkeit.

Das in der Bayerischen Verfassung garantierte freie Betretungsrecht decke auch das Radfahren im Wald ab, allerdings mit der Einschränkung, dass es nach den einschlägigen Bestimmungen des Bayerischen Wald- und Naturschutzgesetzes nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen erlaubt sei.

Die Definition, wann ein Weg als geeignet gilt, sei nicht eindeutig. Dies bedeutete, dass nur aufgrund der Breite oder der Bodenbeschaffenheit ein Weg nicht als ungeeignet bewertet werden dürfe. Allerdings müsse es sich um einen Weg handeln. Rückegassen, Trampelpfade oder Pirschwege seien im Rechtssinne Bestandteile des Waldes und somit keine „Wege” und folglich auch nicht zu befahren.

Ausnahmen: Einig war man sich auch darüber, dass dieser gesetzliche Rahmen für jedermann verbindlich sei und Ausnahmen grundsätzlich der Einwilligung des Eigentümers bedürfen. Die Forstverwaltung Kühbach erklärte, sie wolle etwaige Zweifelsfälle nicht zuungunsten der Biker auslegen. Sie habe sich bisher bewusst darauf beschränkt, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, einige besonders schützenswerte Brennpunkte, mit Verbotsschildern zu versehen. Diese seien zwingend zu beachten. Der Eigentümer sehe sich bei Zuwiderhandlung gezwungen, rechtliche Schritte zu unternehmen.

So sehen es die Biker: Auf der anderen Seite wurde um Verständnis für die Mountainbiker geworben, die sich - zumindest in ihrer übergroßen Mehrheit - mit ihrer Freizeitaktivität gar nicht in Konflikt zu Recht und Gesetz stellen wollen. Für die Gruppen der DAV-Sektion Aichach stünden bei den Ausfahrten der Umwelt- und Naturschutz sowie die Respektierung der Rechte anderer an oberster Stelle.

Schwarze Schafe: Vor allem gehe es auch darum, die unorganisierten Privatnutzer zu informieren, die sich oft aus Unwissenheit falsch verhielten. Weiterhin möchte man die „Schwarzen Schafe” erreichen, die wissentlich die gesperrten Bereiche befahren. Durch deren Verhalten würden sie nicht nur Wald und Natur, sondern auch dem Ruf der anständigen Mountainbiker schaden.

Konfliktfall: Der DAV setzt auf Dialog und unterstützt bei der Erarbeitung und Umsetzung von für alle Beteiligten gewinnbringenden Lösungen.

Dialog geht weiter: Weitere regelmäßige Gesprächsrunden sollen folgen, um das Verständnis füreinander weiter zu vertiefen und im Sinne eines anständigen Umgangs miteinander und mit der Natur Vorbild zu sein.


Thomas Winter
Thomas Winter

stellv. Chefredakteur

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