Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 12.05.2016 12:00

Swimmingpool aus Spendengeldern?

Wie Bürgermeister Markus Winklhofer mitteilt, war das Erstaunen über einige Entschädigungsanträge groß. So hoffte ein Bürger, sein fest installierter Swimmingpool werde bezahlt. „Dafür Spendengelder zu verwenden, wäre wohl nicht darstellbar”, erklärt Winklhofer.

Bis Ende März hatten Antragsteller Zeit, Belege nachzureichen. Darunter hätten sich einige bemerkenswerte Rechnungen befunden, meint der Bürgermeister. Der Gemeinderat sagte beispielsweise Nein zum Ersatz von Brennholz, Garten- und Gewächshäusern und einer Hecke. Grundsätzlich gilt, dass Schäden am Garten nicht zuwendungsfähig sind. Gezahlt wird jedoch für eine Satellitenanlage, einen Carport, Hausrat wie Küchen und Möbel, nicht aber für Hobby- und Sportgeräte. Auch sachfremde Leistungen wie Planungskosten werden nicht anerkannt. Die Namen der Antragsteller erfuhren die Gemeinderäte nicht.


Von mg
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